In Görlitz und Umgebung öffnen Schulen und Berufsschulen ihre Türen für Schüler und Eltern. Anlass sind die bevorstehenden Entscheidungen über die weitere Schullaufbahn von Viertklässlern und Schulabsolventen. Bildungsempfehlungen werden am 14. Februar erteilt, die in Richtung Oberschule oder Gymnasium führen. Zahlreiche Schulen laden zu Infoveranstaltungen und Tagen der offenen Tür ein.

Folgende Veranstaltungen sind geplant:

  • Augustum-Annen-Gymnasium Görlitz: 29. Januar 2025, ab 16.30 Uhr, Annengasse 4, 02826 Görlitz
  • Joliot-Curie-Gymnasium Görlitz: 13. Februar 2025, ab 18 Uhr (1. Durchgang) und ab 19 Uhr (2. Durchgang), Wilhelmsplatz 5, 02826 Görlitz
  • Oberschule Innenstadt Görlitz: 29. Januar 2025, 18 bis 19 Uhr, Elisabethstraße 13, 02826 Görlitz
  • Melanchthon-Oberschule Görlitz: 12. Februar 2025, 17 bis 19 Uhr, Melanchthonstraße 35, 02826 Görlitz
  • Oberschule Rauschwalde Görlitz: 7. Februar 2025, 17.30 bis 19.30 Uhr, Eibenweg 1, 02827 Görlitz
  • Scultetus-Oberschule Görlitz: 20. Januar 2025, ab 18 Uhr, Schlesische Straße 50, 02828 Görlitz
  • Oberschule Kodersdorf: 10. Februar 2025, 17 bis 19 Uhr, Schulstraße 26, 02923 Kodersdorf
  • Oberschule Rothenburg: 13. Februar 2025, 17 bis 19 Uhr, Friedensstraße 124, 02929 Rothenburg/Oberlausitz
  • Berufliches Schulzentrum Christoph Lüders: 25. Januar 2025, 9 bis 12 Uhr, Carl-von-Ossietzky-Straße 13-16, 02826 Görlitz
  • Hochschule Zittau/Görlitz: 9. Januar 2025, ab 9 Uhr, Online-Hochschulinformationstag, Anmeldung unter www.hszg.de
  • Städtisches Klinikum Görlitz: 22. Januar 2025, 17.30 bis 18.30 Uhr, Info-Veranstaltung zu Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen, Girbigsdorfer Straße 1-3, 02828 Görlitz

Zusätzlich informiert die Webseite Schule Sachsen über weitere Aspekte der Schulaufnahme und Schulwechselmöglichkeiten. Der Zeitraum für verpflichtende Beratungsgespräche wurde auf den 11. bis 20. März 2025 festgelegt. Die Teilnahme an diesen Gesprächen ist notwendig; eine Nichtteilnahme wird als Rücknahme des Aufnahmeantrags für das Gymnasium gewertet. Wechselmöglichkeiten bestehen nach den Klassenstufen 5, 6 oder 10. Ab sofort entfällt die Bildungsempfehlung für die Klassenstufe 5, während in der Klassenstufe 6 nur anlassbezogene Schullaufbahnberatungen vorgesehen sind.

Die Personensorgeberechtigten von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 und 6 an Oberschulen oder allgemeinbildenden Förderschulen sind verpflichtet, bis zum 3. März 2025 formlos mitzuteilen, ob sie den Wechsel zum Gymnasium wünschen. Ein Aufnahmeantrag beim gewünschten Gymnasium muss bis zum 7. März 2025 gestellt werden. Wechsel sind nur am Ende des Schuljahres bei Vorliegen der erforderlichen Leistungsvoraussetzungen möglich. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, zu speziellen Gymnasien zu wechseln, wobei für den Wechsel eine Bildungsempfehlung und eine erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung erforderlich sind.