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Scholz bringt neues Migrationsabkommen mit Usbekistan auf den Weg!

Bundeskanzler Olaf Scholz hat bei seinem Besuch in der jahrhundertealten Seidenstadt Samarkand ein wichtiges Migrationsabkommen mit Usbekistan unterzeichnet, das die Anwerbung von Fachkräften für Deutschland und die Rückführung von Migranten ohne Bleiberecht regelt – ein entscheidender Schritt in der Migrationspolitik der Ampel-Regierung!

In der historischen Stadt Samarkand, die für ihre fast 3.000-jährige Geschichte bekannt ist, hat Bundeskanzler Olaf Scholz während seiner aktuellen Reise nach Zentralasien eine bedeutende Vereinbarung zur Migration mit Usbekistan unterzeichnet. Dieses Abkommen zielt darauf ab, sowohl die Rekrutierung von Fachkräften, insbesondere im Pflege- und Gesundheitssektor, als auch die Rückführung von usbekischen Staatsbürgern ohne Bleiberecht in Deutschland zu erleichtern.

Obwohl die Vereinbarung wichtige Aspekte der Migration behandelt, bezieht sie sich in Bezug auf unerlaubt eingereiste Personen nur auf rund 200 Menschen. Dies entspricht weniger als 0,1 Prozent der schätzungsweise 225.000 Migranten, die aus Deutschland ausreisen sollten. Aktuell leben etwa 13.700 Usbeken im Land.

Ein strategischer Schritt in der Migrationspolitik

Der Abschluss dieses Migrationsabkommens mit Usbekistan ist der sechste seiner Art, den die Ampelregierung während ihrer Amtszeit in die Wege geleitet hat. Zuvor wurden bereits Abkommen mit verschiedenen Ländern wie Kenia, Indien, Georgien, Marokko und Kolumbien unterzeichnet. Zudem laufen Verhandlungen mit Moldau und Kirgistan, während Gespräche mit den Philippinen und Ghana ebenfalls stattfinden. Diese Abkommen folgen stets einem ähnlichen Muster: Sie kombinieren die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht mit der Anwerbung von Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt.

Ein Thema, das bisher nicht klar geregelt ist, sind die möglichen Abschiebungen von Afghanen über Usbekistan. Angesichts der geopolitischen Lage und der schwierigen Situation in Afghanistan bleibt es ungewiss, wie und wann solche Maßnahmen umgesetzt werden können. Das Abkommen sieht zwar die „Durchbeförderung“ von Staatsbürgern dritter Länder vor, jedoch fehlen spezifische Regelungen dazu. Deutschland hat seit Ende August 2023 wieder begonnen, Straftäter ins von den Taliban regierte Afghanistan abzuschieben, wobei der erste Flug mit Unterstützung Katars organisiert wurde.

Diese Vereinbarungen mit verschiedenen Herkunftsländern reflektieren die zunehmende Komplexität der Migrationspolitik in Deutschland. Wie berichtet wird, setzt die Bundesregierung auf bilaterale Abkommen, um die Herausforderungen der Migration in den Griff zu bekommen und gleichzeitig die Rekrutierung dringend benötigter Fachkräfte zu fördern.

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