Im Rahmen eines Spitzengesprächs, welches sich mit der Steuerung und Kontrolle von Migration befasste, sind die Union und die Bundesregierung in Berlin nur wenig vorangekommen. Die Regierenden unterkamen es, wirksame Vorschläge zu machen, die über die bisherigen Maßnahmen zur Zurückweisung an der Grenze hinausgehen. Thorsten Frei, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte sich zu den Ergebnissen und stellte fest, dass eine Einigung in der Migrationspolitik nicht erreicht wurde.
Frei berichtete, dass verschiedene Vorschläge zur Diskussion standen, unter anderem die frühzeitige Umsetzung der Regelungen des gemeinsamen europäischen Asylsystems, das ab 2026 in Kraft treten soll. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Möglichkeit, schnellere Verfahren an Flughäfen zu etablieren. Diese neuen Regelungen würden bedeuteten, dass Personen ins Land einreisen könnten und erst im Land ihre Anträge bearbeitet würden, allerdings in beschleunigten Verfahren.
Der Bedarf an einer neuen Migrationspolitik
Die Notwendigkeit einer neuen Migrationspolitik wurde von Frei klar betont. Trotz der fehlenden gemeinsamen Basis mit der Ampel-Koalition, die aus SPD, Grünen und FDP besteht, hob er hervor, dass die vorgelegten Vorschläge eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Status quo darstellen könnten. Sollte die Ampel diese Vorschläge in den parlamentarischen Prozess einbringen, werde die Union diese genau prüfen und gegebenenfalls unterstützen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wird im Zusammenhang mit diesen Diskussionen genannt. Ihr Vorschlag, dass die Bundespolizei künftig bei unerlaubten Einreisen und vorgebrachten Asylgesuchen prüfen soll, ob ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, zeigt den Willen zur Reform. Zusätzlich könnte auf die Eurodac-Datenbank zurückgegriffen werden, die zur Identifikation von Asylsuchenden dient. Wenn nötig, könnte die Bundespolizei auch Haft wegen Fluchtgefahr beim zuständigen Gericht beantragen, sofern Platz vorhanden ist.
Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind diese Überlegungen von zentraler Bedeutung, insbesondere was die Einleitung beschleunigter Verfahren zur Rückübernahme durch das zuständige Land gemäß den Dublin-Regeln angeht. Es könnte auch eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage eingeführt werden, falls eine Anhörung in einer Haftanstalt nicht realisierbar ist.
Insgesamt zeigt die Veranstaltung, dass in der Migrationspolitik ein erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Die Unterschiede zwischen den Ansichten der Union und der Regierungsparteien verdeutlichen die Herausforderungen, die die Politik in Bezug auf Migration und Asylbewilligung angehen muss. Die laufenden Gespräche und Vorschläge sind essentielle Schritte, um klare und umsetzbare Lösungen zu finden, die sowohl den gesetzlichen Herausforderungen als auch den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht werden müssen.
Für weitere Informationen und Details zu diesem Thema, sehen Sie die aktuelle Berichterstattung auf www.shz.de.