FeuerwehrNeumünster

Einfamilienhaus in Neumünster brennt: Zwei Bewohner im Krankenhaus!

Zwei Verletzte nach dramatischem Kellerbrand in Neumünster: Ein 58-jähriger Mann und eine 87-jährige Frau mussten ins Krankenhaus, während die Feuerwehr den Brand in einem Einfamilienhaus löschte – möglicherweise ausgelöst von einer defekten Kühltruhe!

Am Donnerstagmorgen, gegen 6.45 Uhr, kam es in Neumünster zu einem Brand in einem Einfamilienhaus im Roschdohler Weg. Dieser Alarm erreichte die Berufsfeuerwehr durch einen Anruf eines der Hausbewohner. Als die Einsatzkräfte eintrafen, war die Situation bereits kritisch, da sich starker Rauch im gesamten Gebäude ausgebreitet hatte.

Ein 58-jähriger Mann hatte glücklicherweise den Mut, das Haus selbstständig zu verlassen, bevor die Feuerwehr eintraf. Er stellte sicher, dass die Feuerwehr alarmiert wurde und wartete dann auf deren Hilfseinsatz. Die Feuerwehrleute handelten schnell und erfolgreich, indem sie eine 87-jährige Frau aus dem stark verqualmten Haus retteten. Diese beiden sind die einzigen bekannten Bewohner, die von dem Vorfall betroffen waren.

Rauchgasintoxikation macht Krankenhausaufenthalt notwendig

Sowohl der 58-Jährige als auch die 87-Jährige wurden mit Verdacht auf Rauchgasintoxikation ins Friedrich-Ebert-Krankenhaus gebracht, wo sie stationär behandelt werden. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen und löschen. Bisher gibt es Hinweise, dass eine defekte Kühltruhe als mögliche Brandursache in Betracht gezogen wird. Um mehr Klarheit zu bekommen, werden nun die Ermittler der Kriminalpolizei die genauen Umstände untersuchen. Der Sachschaden, der durch das Feuer entstanden ist, steht derzeit noch nicht fest.

Die schnelle Reaktion der Feuerwehr und der beherzte Einsatz des 58-jährigen Mannes haben möglicherweise Schlimmeres verhindert, indem sie die schnelle Evakuierung der betagten Frau ermöglichten. Solche Einsätze zeigen eindrücklich, wie wichtig eine rasche Alarmierung der Feuerwehr ist. Für mehr Details zu diesem Vorfall verweisen wir auf www.shz.de.

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