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Landesregierung investiert 6,74 Millionen € in neue Sirenen!

Bis 2030 stellt Schleswig-Holstein über 23 Millionen Euro bereit, um landesweit 4000 neue Sirenen zu installieren und bestehende Systeme zu modernisieren, damit die Bevölkerung bei Gefahrenfällen noch schneller und effektiver gewarnt werden kann!

In einer bedeutenden Entscheidung hat das Kabinett am 10. September 2024 einen neuen Plan zur Förderung von Sirenen in Schleswig-Holstein genehmigt. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack betonte, dass die finanziellen Mittel des Bundes für die Modernisierung des Sirenennetzes nicht ausreichen und es daher notwendig war, ein eigenes Landesprogramm aufzustellen. Bis zum Jahr 2030 sollen in ganz Schleswig-Holstein etwa 4000 neue Sirenen installiert oder bestehende Sirenen auf den neuesten Stand gebracht werden.

Das neue System erlaubt es, Sirenen zentral über digitale Empfänger auszulösen, was besonders in Krisensituationen von Vorteil ist. Solche Warnungen können entweder lokal von den regionalen Leitstellen oder im Falle größerer Notfälle durch das Lagezentrum des Landes oder sogar des Bundes erfolgen. Die Initiative kommt, nachdem der Bund trotz mehrfacher Bitten seine Mittel nicht erhöht hat. Sütterlin-Waack merkte an, dass die Abstimmung mit den Kreisen und Städten Zeit in Anspruch genommen hat, die nun aber eine tragfähige Lösung hervorgebracht hat.

Verteilung der Mittel und Prioritäten

Ein wichtiges Merkmal des Programms ist die Transparenz, in der die Mittel verteilt werden. In Gebieten mit höherer Warnwahrscheinlichkeit, wie etwa den Küsten, werden die Standorte für die neuen Sirenen bevorzugt gefördert. Anders als in Bundesprogrammen sind es hierbei nicht die Gemeinden selbst, die Anträge stellen, sondern die unteren Katastrophenschutzbehörden – also die Kreise und kreisfreien Städte. „Diese Behörden wissen am besten, wo die Sirenen am dringendsten benötigt werden“, sagte Sütterlin-Waack und unterstrich damit die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Umsetzung.

Auf Vorschlag von Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern wird zudem die Förderung mobiler Warnmittel in Gebieten mit dichterer Bevölkerung in Betracht gezogen. Diese Entscheidung reflektiert die komplexeren Anforderungen urbaner Räume und könnte die Funktionalität des Warnsystems anpassen.

Für das kommende Jahr 2024 stehen dem Programm 6,74 Millionen Euro zur Verfügung. Für die folgenden Jahre bis 2030 sind jeweils 2,911 Millionen Euro vorgesehen. Das bedeutet, dass die Kreise und kreisfreien Städte bereits Mittel für Projekte beantragen können, die seit dem 1. Januar 2023 in Angriff genommen wurden. Dies könnte insbesondere den Regionen in Schleswig-Holstein zugutekommen, die schnelle Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Sicherheitsinfrastruktur benötigen.

Insgesamt zeigt diese Initiative des Landes Schleswig-Holstein ein großes Engagement für die Modernisierung der kommunalen Warnsysteme und die Sicherheit der Bevölkerung. Die neue Förderung wird, wenn sie effektiv umgesetzt wird, einen entscheidenden Beitrag zur Früherkennung und Alarmierung in Notfällen leisten und damit die Resilienz der einzelnen Gemeinden stärken. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich im Bericht des Innenministeriums.

Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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