KielKriminalität und Justiz

Kieler Bahnhof: Täter vergißt gestohlenes Handy im eigenen Schuh!

Im Kieler Bahnhof stellte ein 26-Jähriger am 09.09.24 seinen Smartphone-Dieb – einen 28-Jährigen – zur Rede, der das gestohlene Handy tatsächlich noch im Schuh versteckt hatte, während er die Unschuld beteuerte!

In einem ungewöhnlichen Vorfall am Kieler Bahnhof wurde einem Mann sein Smartphone gestohlen, doch der Täter gefasst und das gestohlene Gerät wieder sichergestellt. Am Vormittag des 9. September 2024 ging ein 26-jähriger Mann zur Bundespolizei, um die Unterschlagung seines Handys zu melden. Er hatte das Smartphone auf einer Zugtoilette liegen lassen, während er von Lübeck nach Kiel reiste.

Nach der Feststellung, dass sein Handy nicht mehr dort war, sprach der Geschädigte einen 28-jährigen Mann an, der die Toilette nach ihm benutzt hatte. Dieser beteuerte, dass er nichts von einem verlorenen Smartphone wisse und zeigte dem Mann seine Jackentaschen. Trotz dieser Erklärungen wurde der Verdacht laut, dass der Verdächtige möglicherweise das Handy in seinem Schuh versteckt hielt, da er beim Gehen einen merkwürdigen Gang zeigte.

Aufdeckung des Diebstahls

Unter diesem Eindruck begleitete der vermeintliche Dieb den Geschädigten zur Wache der Bundespolizei. Dort wiederholte er seine Aussage, nichts mit dem Verlust des Handys zu tun zu haben. Auf einen weiteren Vorwurf hin, dass er etwas im Schuh haben könnte, zeigte er jedoch ein gewisses Zögern. Der Geschädigte wies darauf hin, dass der Mann auf dem Weg zu den Beamten „komisch lief“, was das Misstrauen noch verstärkte.

Auf Aufforderung der Polizei hin zog der 28-Jährige schließlich seine Schuhe aus. Dabei gestand er das Vergehen und übergab das Smartphone, das er aus seinem Schuh hervorgeholt hatte, an den rechtmäßigen Eigentümer. Die Bundespolizei bestätigte, dass der Mann nach Abschluss der Ermittlungen entlassen wurde. Allerdings muss er sich nun aufgrund von Unterschlagung strafrechtlich verantworten.

Solche Vorfälle sind nicht alltäglich, unterstreichen aber die Wichtigkeit von Wachsamkeit im öffentlichen Raum. Die Wiederbeschaffung des Handys zeugt von einer schnellen Reaktion der Bundespolizei und verdeutlicht, dass Diebstahl selbst in vermeintlich geschützten Bereichen, wie einem Zug, stattfinden kann. Weitere Einzelheiten zu diesem Vorfall können auf www.presseportal.de nachgelesen werden.

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