Schleswig-Holstein

Hamburgs Grundsteuerreform: Fair oder ungerecht? Die heiße Debatte!

Hamburgs rot-grüner Senat bringt eine umstrittene Grundsteuerreform auf den Weg, die im Oktober von der Bürgerschaft beschlossen werden soll und ab 2025 mit teils drastischen Erhöhungen die Belastungen für Immobilienbesitzer verändern könnte – und das alles im Rahmen eines neuen, angeblich aufkommensneutralen Modells nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!

Der rot-grüne Senat Hamburgs hat kürzlich eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht, die im kommenden Jahr in Kraft treten könnte, sofern die Bürgerschaft im Oktober zustimmt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Anpassung der Hebesätze, die sich seit 2005 nicht mehr verändert haben. Diese Initiative folgt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches das bestehende Grundsteuerrecht als verfassungswidrig qualifiziert hat. Ziel dieser Reform ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten und sicherzustellen, dass die Einnahmen für die Stadt nahezu gleich bleiben.

Wie die Finanzbehörde mitteilte, wird sich der Hebesatz für Wohnimmobilien (Grundsteuer B) von 540 auf 975 Prozent erhöhen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen wird der Satz auf 100 Prozent gesenkt, während ein neuer, extrem hoher Hebesatz von 8.000 Prozent für unbebautes, aber baureifes Grundstück eingeführt wird. Diese Maßnahme soll einer Spekulation mit Grundstücken entgegenwirken und den Wohnungsbau fördern.

Details zur neuen Grundsteuerregulierung

Die Reform umfasst weiterhin spezifische Ermäßigungen, um die Belastungen für verschiedene Wohnarten, etwa für geförderte oder denkmalgeschützte Wohnungen, aufrechtzuerhalten. Die Messzahl für Nutzflächen wird auf 0,87 angesetzt, während die für den Wohnbereich bei 0,7 bleibt. Finanzsenator Andreas Dressel äußerte sich über die Reform positiv: „Sie ist einfach und gerecht“. Er betont auch, dass trotz der unvermeidlichen Verschiebungen in der Belastung die Grundsteuer B insgesamt aufkommensneutral bleibt.

Die Linke in Hamburg kritisiert hingegen das neue Steuermodell scharf. Sie argumentiert, dass besonders Bewohner in den Außenbezirken mit zuvor günstigen Bodenrichtwerten stark von den neuen Hebesätzen betroffen sein werden. Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, David Stoop, merkt an, dass sich durch die Reform die Steuerbelastung in einigen Fällen vervielfachen könne. Zudem bemängelt er, dass bei der Einteilung von Wohnlagen nur zwischen zwei Kategorien unterschieden wird, was nicht den tatsächlichen Immobilienwert widerspiegelt.

Eine Beispielrechnung der Finanzbehörde verdeutlicht die Auswirkungen der Reform: Ein Eigentümer eines 100 Quadratmeter großen Einfamilienhauses in guter Wohnlage müsste künftig mit einer Steuer von 731 Euro rechnen. In einer normalen Wohnlage läge die Jahressteuer bei 646 Euro, während eine Eigentumswohnung in ähnlicher Lage 353 Euro kosten würde. Mieter sind indirekt betroffen, da Vermieter die Steuer auf die Nebenkosten umlegen dürfen.

Derzeit erzielt die Stadt Hamburg jährlich Einnahmen von rund 510 Millionen Euro durch die Grundsteuer, die voraussichtlich konstant bleiben sollen. Diese Reform ist ein entscheidender Schritt, um das Steuersystem für die Zukunft zu modernisieren und dem Gebot der Verfassung Rechnung zu tragen.

Lebt in Spandau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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