Am 22. Februar 2025 steht in Sachsen die vorgezogene Bundestagswahl an, bei der 1.681 Wahlberechtigte in Justizvollzugsanstalten registriert sind. Interessanterweise gibt es in den Gefängnissen keine eigenen Wahllokale, und die Wahlbeteiligung wird nicht gesondert ausgewertet. Ein zentrales Element der Wahl ist, dass das Wahlrecht auch für Gefangene gilt. In der Regel nehmen diese per Briefwahl an der Wahl teil, wobei ihr Briefverkehr nicht überwacht wird, sofern sie den offiziellen Wahlbriefumschlag verwenden. Sollten die Gefangenen während des Wahlzeitraums Ausgang oder Langzeitausgang haben, ist eine Stimmabgabe im zuständigen Wahlbezirk oder mit einem Wahlschein in einem anderen Wahlbezirk möglich, wie MDR berichtet.
Das Wahlrecht für Gefangene ist im deutschen Grundgesetz verankert, und es führt nicht automatisch zum Verlust des Wahlrechts, wenn jemand inhaftiert ist. Grundsätze wie Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht stehen hier im Vordergrund. Diese rechtliche Gleichstellung von Inhaftierten und freien Bürgern besteht, solange die Haft nicht einschränkend wirkt. Justizvollzugsanstalten informieren die Gefangenen über ihr Wahlrecht und die notwendigen Schritte, um am Prozess teilnehmen zu können. Es ist jedoch zu beachten, dass nur ein Bruchteil der wahlberechtigten Gefangenen tatsächlich die Möglichkeit nutzt, seine Stimme abzugeben. Während der Bundestagswahl 2021 beispielsweise gaben in Hessen nur 23,6 Prozent der wahlberechtigten Gefangenen ihre Stimme ab, im Vergleich zu einer allgemeinen Wahlbeteiligung von 76,2 Prozent in der gleichen Region, wie t-online feststellt.
Wahlverfahren und Statistiken
Für die bevorstehende Wahl in Sachsen sind die Gefangenen verpflichtet, sich fristgerecht ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Im März 2024 gab es in Deutschland insgesamt etwa 43.750 Strafgefangene und Sicherheitsverwahrte, von denen rund 65 Prozent die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Nahezu alle dieser Gefangenen sind volljährig und somit grundsätzlich wahlberechtigt, allerdings kann das aktive Wahlrecht zum Beispiel bei bestimmten politischen Straftaten durch ein Gericht entzogen werden.
Die Bundestagswahl fällt zeitlich zusammen mit einer Bürgermeisterwahl in Niederdorf im Erzgebirge, wo die Bürger ebenfalls entscheiden können. Hier stehen sich zwei Bewerber gegenüber: Stephan Weinrich von der CDU und Stephan Wildenhayn von der Vereinigung Niederdorfer Bürger. Niederdorf selbst gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf.
Reform des Wahlrechts
Das Wahlrecht wurde kürzlich reformiert, um die Anzahl der Überhangmandate zu reduzieren. Künftig werden Parteien nur so viele Sitze im Bundestag erhalten, wie ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen dürfen, wenn sie mehr Wahlkreise gewinnen als ihnen Sitze zustehen. Diese Reform zielt darauf ab, die Anzahl der Abgeordneten von derzeit 733 auf 630 zu reduzieren.