Der Regionale Planungsverband (RPV) Leipzig-Westsachsen wird am 28. März 2025 die Pläne für die Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Raum Delitzsch vorstellen. Diese Diskussion beschäftigt Kommunen in der Umgebung, da insgesamt 19 Flächen rund um Schkeuditz, Delitzsch und Eilenburg im Fokus stehen. Besonders betroffen ist die Gemeinde Mockrehna, die mit 5,1% ihrer Gemarkung den höchsten Anteil der Vorranggebiete aufweist. In den Gemeinden Krostitz und Wiedemar ist sogar geplant, mehr als 5% der Freiraumfläche als Vorranggebiet zu deklarieren.
Im Gegensatz dazu sind Schkeuditz und Taucha im Altkreis Delitzsch nicht als Vorranggebiete vorgesehen. In Eilenburg sollen lediglich 0,7% des Gemeindegebiets ausgewiesen werden, während Laußig und Löbnitz sogar nur 0,1% ihrer Fläche für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen. Diese ungleiche Verteilung der Flächen resultiert aus einer Kombination von Eignung, potenziellen Konflikten und der Siedlungsdichte in den jeweiligen Regionen. Ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten soll zudem eingehalten werden, was den Druck auf die verbleibenden Flächen verstärkt.
Geplante Flächen und ihre Bedeutung
Unter den größten Vorranggebieten befinden sich etwa Mockrehna/Belgern-Schildau mit 333,4 Hektar und Doberschütz/Mockrehna mit 256,4 Hektar. Zusammen machen diese Gebiete einen signifikanten Teil der Windkraftpotentialflächen in der Region aus:
Rang | Vorranggebiet | Fläche (Hektar) |
---|---|---|
1 | Mockrehna/Belgern-Schildau | 333,4 |
2 | Doberschütz/Mockrehna | 256,4 |
3 | Mockrehna/Doberschütz | 252,4 |
4 | Zschepplin | 235,9 |
5 | Wiedemar | 192,2 |
6 | Krostitz/Rackwitz | 168,2 |
7 | Wiedemar/Delitzsch | 157,4 |
7 | Delitzsch/Schönwölkau | 157,4 |
9 | Krostitz/Schönwölkau | 146,8 |
10 | Mockrehna/Thallwitz | 110,4 |
Das Ziel ist klar: Bis Ende 2027 müssen ausreichend Vorranggebiete ausgewiesen sein, da ab 2028 auch Flächen im Außenbereich erschlossen werden könnten. Die regionalen Planungsträger stehen dabei unter dem Druck, diese Flächen mit den bestehenden Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten zu harmonisieren. In der Region sind zudem 39% der Fläche unter Landschaftsschutz gestellt, was die Ausweisung von Flächen für Windkraft weiter einschränkt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Planungsprozess
Die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen unterliegt rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt sind. Diese Gesetze regeln den Betrieb, die Netzanbindung und die Einspeisevergütung der Windkraftanlagen. Antragsteller sehen sich außerdem verpflichtet, umfassende Gutachten über Schallentwicklung, Sichtbarkeit, ökologische Auswirkungen und mehr vorzulegen. Ein genehmigter Bauantrag ist erforderlich und muss von den zuständigen Behörden geprüft werden, was die Komplexität und Dauer des Planungsprozesses erhöht, wie wind-energie.de darlegt.
Der öffentliche Beteiligungsprozess wird am 28. März mit der Verbandsversammlung beginnen, wonach für zwei Monate eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Ziel ist es, Bürger, Politiker und Naturschützer in den Planungsprozess einzubeziehen und so Akzeptanz für die Windenergienutzung in der Region zu schaffen.
Diese umfangreiche Planung zeigt die Bemühungen um eine nachhaltige Energieversorgung, wie auch stmwi.bayern.de betont. Während Bayern ebenfalls den Ausbau von Windenergie plant, werden kommunale Entscheidungen zur Flächenverteilung durch ein umfangreiches Beteiligungsverfahren und Berücksichtigung verschiedener Schutzmaßnahmen gestützt.