Im Landkreis Mittelsachsen stehen die Wahlen zum Landrat bevor. Dirk Neubauer (parteilos) hat sein Amt im Herbst 2022 vorzeitig aufgegeben, weshalb eine Neuwahl erforderlich wurde. Diese findet am 26. Januar 2023 statt.
Die Kreiswahlkommission hat fünf Kandidaten für die Wahl bestätigt: Sven Krüger (parteilos, nominiert von CDU, FDP, Freien Wählern und RBV), Mario Lorenz (SPD), Cindy Reimer (Die Linke), Jens Tamke (AfD) und Stefan Trautmann (Freie Sachsen). Wahlberechtigte sollten bis zum 5. Januar 2023 ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Bei fehlender Benachrichtigung wird empfohlen, beim zuständigen Bürgerbüro nachzufragen.
Briefwahlmöglichkeiten
Personen, die am Wahltag nicht vor Ort im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit zur Briefwahl. Die entsprechenden Unterlagen können online über die Internetseiten der Städte und Gemeinden beantragt oder durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigungskarte angefordert werden. Alternativ können die Unterlagen auch im Briefwahlbüro der zuständigen Kommune abgeholt werden, sofern die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis vorgelegt werden.
Die ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen müssen bis zum 26. Januar um 18 Uhr in den Rathäusern und Gemeindeverwaltungen eingegangen sein. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann ab 2025 bis zu drei Tage in Anspruch nehmen. Bereits jetzt haben die Briefwahlbüros in Döbeln, Roßwein und Jahnatal geöffnet, während die Büros in Waldheim, Leisnig, Hartha und Großweitzschen am 13. Januar ihre Türen öffnen werden. Wochentags kann die Briefwahl während der Öffnungszeiten der Rathäuser und Gemeindeverwaltungen bis zum 24. Januar erfolgen, mit verlängerten Öffnungszeiten bis 16 Uhr.
Darüber hinaus wurde am 15. Oktober eine öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Landrates im Landkreis veröffentlicht. Wahlvorschläge müssen bis spätestens 21. November um 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden. Diese können von Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbenden eingereicht werden. Parteivorschläge benötigen keine Unterstützungsunterschriften, sofern die Parteien im Sächsischen Landtag oder im Kreistag vertreten sind. Für Vorschläge, die Unterstützungsunterschriften benötigen (240 für die Landratswahl), können diese bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes geleistet werden.
Der erste Wahlgang findet am 26. Januar 2025 statt. Sollte kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, folgt ein zweiter Wahlgang am 16. Februar 2025. Die zur ersten Wahl zugelassenen Vorschläge können bis zum 31. Januar zurückgenommen werden. Peter Schubert und Kristin Lippmann wurden im August zum Vorsitzenden und zur Stellvertreterin des Kreiswahlausschusses gewählt, der über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet, wie saechsische.de berichtet. Zusätzliche Informationen über die Wahl und die Einreichung von Vorschlägen findet man auf der Website des Landkreises Mittelsachsen.