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Sachsen feiert: Sperrzonen gegen Afrikanische Schweinepest aufgehoben!

Die Sperrzone II im Landkreis Meißen wurde aufgehoben, nachdem alle Afrikanischen Schweinepest-Fälle seit mehr als einem Jahr nicht mehr aktiv sind, ein großer Erfolg für die Gesundheitsbehörden Sachsen und die Zusammenarbeit von Jägerschaft und Landwirten!

Im Landkreis Meißen wurde ein bedeutender Schritt im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) vollzogen: Die Sperrzone II ist nun aufgehoben. Diese Entscheidung, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt wurde, erhielt die Zustimmung der Europäischen Kommission. Damit können wesentliche Gebiete, die zuvor unter Quarantäne standen, wieder als ASP-frei betrachtet werden. Die betroffenen Regionen umfassen Nordsachsen, Mittelsachsen sowie westliche Teile des Landkreises Meißen und bestimmte Stadtteile Dresdens.

Der ASP-Ausbruch in Meißen begann am 13. Oktober 2021. In den folgenden Jahren wurden insgesamt 109 Fälle registriert, der letzte befand sich im Juni 2023. Der lange Zeitraum ohne neue Infektionen hat dazu geführt, dass alle bisherigen ASP-Fälle als nicht mehr aktiv gelten, was die Aufhebung der Sperrzone nun rechtfertigt. Dieser Fortschritt zeigt die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung.

Bedeutung der Bekämpfungsmaßnahmen

Petra Köpping, die sächsische Staatsministerin, äußerte ihre Freude über diese Entwicklungen: „Erneut ein Teilerfolg unserer Bekämpfungsmaßnahmen. Alle beteiligten Akteure im Landkreis Meißen haben einen langen Atem bewiesen und die Tierseuchenbekämpfung gewissenhaft durchgehalten.“ Ihre Worte unterstreichen den kollektiven Einsatz von Jägerschaft, Landwirten und Behörden in der Region.

Die Aufhebung der Restriktionen wird nicht nur als Erleichterung für die Land- und Forstwirtschaft gewertet, sondern auch als Zeichen erfolgreicher Zusammenarbeit in einem herausfordernden Krisenmanagement. Dennoch besteht im Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz weiterhin Grund zur Vorsicht, da dort aktuell neue ASP-Fälle festgestellt werden.

Die Gesundheitsüberwachung der Wildschweine bleibt entscheidend, um ein erneutes Ausbrechen der Krankheit zu verhindern. Funde von verendeten Wildschweinen müssen umgehend den zuständigen Veterinärämtern gemeldet werden. Prekär bleibt auch die Situation in angrenzenden Gebieten in Polen und Tschechien, die weiterhin eine Bedrohung für Sachsen darstellen.

Die Sperrzone II wurde per Allgemeinverfügung neu festgelegt. Sie erstreckt sich nun lediglich auf bestimmte Teile der Landkreise Bautzen und Görlitz. Der dazu gehörige Schutzbereich, die zuvor bestehende Sperrzone I, bleibt bestehen, um sicherzustellen, dass die Wildtiere auch in der Umgebung weiterhin beobachtet werden können.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine gefährliche Virusinfektion, die ausschließlich Schweine befällt. Sie verläuft in der Regel tödlich und betrifft sowohl Wild- als auch Hausschweine. Einer der größten Herausforderungen im Umgang mit ASP ist die Tatsache, dass es keine Impfung gibt, die die Tiere vor einer Infektion schützen könnte. Der Virus kann von Tier zu Tier oder über kontaminierte Gegenstände übertragen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den noch betroffenen Gebieten entwickeln wird. Es sind weiterhin präventive Maßnahmen erforderlich, um das Risiko eines neuen ASP-Ausbruchs zu minimieren. Für die Region Meißen bringt die Aufhebung der Sperrzone zumindest vorübergehend eine Rückkehr zur Normalität, während die Überwachung in den angrenzenden Kreisen weiterhin notwendig bleibt, um das Wohl der Schweinepopulation zu sichern. Weitere Details zu dieser Thematik sind hier verfügbar.

Lebt in Mühlheim und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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