Regina Schmidt lebt in unmittelbarer Nähe zu einer Hundewiese in Leipzig. Ihr schwarz-weißer Mischling ist ein fröhlicher Begleiter, doch für Frau Schmidt, die im Rollstuhl sitzt, stellt die Hundewiese ein unüberwindbares Hindernis dar. Laut MDR ist das Areal nicht barrierefrei gestaltet. Der Zugang zum Gelände, obwohl befestigt, bleibt für sie problematisch. Insbesondere der Weg zu den Bänken ist bei nasser Witterung für sie nicht zu bewältigen.
Frau Schmidt steht am Eingang der Hundewiese, doch sie kann nicht weiterfahren, da der weitere Weg zu den Sitzgelegenheiten für ihren Rollstuhl unzugänglich ist. Diese Situation ist nicht nur frustrierend, sondern verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen viele Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen konfrontiert sind.
Wichtigkeit der Barrierefreiheit
Barrierefreiheit umfasst mehr als nur bauliche Maßnahmen wie Rampen oder Aufzüge. Laut den Informationen von behindertenbeauftragter.de betrifft sie alle Lebensbereiche, einschließlich medizinischer Versorgung, Mobilität und Angebote im öffentlichen und privaten Sektor. In Deutschland leben schätzungsweise 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, von denen etwa 8 Millionen schwerbehindert sind.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2006 verabschiedet und 2008 in Kraft trat, anerkennt Barrierefreiheit als ein fundamentales Recht. Der Artikel 9 der UN-BRK fordert einen gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln, Informationen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Hierbei wird besonders darauf hingewiesen, dass persönliche Mobilität für Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit sichergestellt werden sollte.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit sind umfassend. Seit 2021 ist durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt, dass Menschen mit Assistenzhunden der Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen nicht verweigert werden darf. Zukünftig, ab dem 28. Juni 2025, wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) private Unternehmen zur Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen verpflichten.
Zu den angebotenen Produkten gehören Computer, Smartphones und Geldautomaten. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass im Privatsektor bislang verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit fehlen. Während öffentliche Stellen durch das BGG und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) reguliert werden, müssen meistens die privaten Anbieter noch eigene Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit ergreifen.
Die Vernachlässigung der Barrierefreiheit schließt bestimmte Personengruppen vom öffentlichen Leben aus. Laut barrierefreifueralle.de ist im Grundgesetz verankert, dass „niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“. Diese Prinzipien und Regelungen sind nicht nur ein rechtlicher Rahmen, sondern auch ein Aufruf zur Geselligkeit, in der jeder Mensch die gleichen Chancen und Möglichkeiten hat, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.