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Samstag, 8. Februar 2025

Magdeburg verliert in letzter Sekunde gegen Nürnberg – Drama pur!

Der 1. FC Magdeburg verliert im Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg mit 3:4 und bleibt ohne Heimsieg in der 2. Liga.

Luchs-Sichtung im Harz: Ein unvergessliches Naturerlebnis!

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Axt-Angriff in Leipzig: Polizei muss wegen wütendem Mann eingreifen!

Im Stadtteil Gohlis in Leipzig kam es am Samstagvormittag, den 8. Februar 2025, zu einem erschreckenden Vorfall. Gegen 10.30 Uhr riefen Anwohner die Polizei, nachdem sie einen Mann beobachtet hatten, der mit einer Axt um sich schlug. In seiner Wut beschädigte der Täter Wahlplakate, einen Stromkasten und mehrere Ampeln, wie Bild berichtet.

Die Polizei reagierte umgehend mit einem Großaufgebot und konnte den Täter an der Kreuzung Georg-Schumann-/Lützowstraße stellen und vorläufig festnehmen. Laut einem Polizeisprecher gab es bei dem Vorfall keine Verletzten. Nach seiner Festnahme erhielt der Mann medizinische Behandlung, die Hintergründe des aggressiven Ausbruchs bleiben jedoch unklar.

Vorfall mit ähnlichem Täterprofil

Dieser Vorfall ist nicht der erste, der den Namen Maik R. mit einer Axt in Verbindung bringt. Vor etwa einem Jahr, am Tag seines Geburtstags Mitte März 2024, schlug derselbe 37-Jährige mit einer Axt auf die Wohnungstür seiner Ex-Partnerin Kerstin S. ein. Der Angriff ereignete sich in Lindenau und führte dazu, dass die Ex-Partnerin erhebliche Verletzungen am Ohr und Nacken davontrug. Ein Bekannter der Frau konnte verhindern, dass Maik R. in die Wohnung eindrang, wie Leipzig Informiert berichtet.

In diesem Bedrohungskontext stand Maik R. vor Gericht. Er hatte die Vorwürfe weitgehend gestanden, jedoch die Tötungsabsicht bestritten. Zu diesem Zeitpunkt war er unter erheblichem Einfluss von Betäubungsmitteln, was sein Verhalten möglicherweise beeinflusste. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Strafe von neun Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf ein milderes Strafmaß.

Rechtliche Konsequenzen

Das Gericht sprach am Ende ein Urteil von fünf Jahren Freiheitsentzug aus und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Hauptvorwurf des Mordversuchs wurde nicht aufrechterhalten, was den Ausgang des Verfahrens für viele Beobachter überraschend erscheinen ließ.

Die wiederholten Nachstellungen und Beleidigungen, die Maik R. seit Frühjahr 2024 gegen seine Ex-Partnerin verübt hatte, gaben dem Gericht Anlass zur Besorgnis. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig und wirft Fragen über den Umgang mit Gewalttätern auf, zumal derartige Übergriffe nicht nur psychische, sondern auch körperliche Gesundheitsschäden hervorrufen können, wie verschiedene Studien belegen. Mehr Informationen zu den Folgen von Gewalt sind in einem Bericht der GOBSIS zu finden.

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