Ein Student der Forstwissenschaften, der im vergangenen Jahr gegen die Erweiterung eines Kieswerks in Ottendorf-Okrilla bei Dresden demonstriert hatte, wurde mit einem Bußgeld von 1.250 Euro belegt. Das Dresdner Amtsgericht hat diesen Bescheid nun bestätigt, was bedeutet, dass der junge Mann für seine Aktivitäten zur Rechenschaft gezogen wird.
Die Strafe wurde vom Landratsamt Bautzen verhängt, nachdem der 20-Jährige zusammen mit anderen Aktivisten ein Protestcamp im Wald aufgeschlagen hatte, obwohl dafür ein Betretungsverbot ausgegeben worden war. Um die umweltbewussten Demonstranten, die in den Bäumen der Laußnitzer Heide verweilten, aus ihrer Position zu bringen, wurden Kletterspezialisten der Polizei aus Bochum eingesetzt.
Strafmilderung durch gemeinnützige Arbeit
Interessanterweise muss der Student nicht die gesamte Bußgeldsumme bezahlen. Das Dresdner Amtsgericht entschied, dass lediglich die Hälfte an die Staatskasse überwiesen werden muss. Die andere Hälfte kann der junge Mann durch die Erledigung gemeinnütziger Arbeit ausgleichen. Zusätzlich zu diesen Auflagen wird er aufgefordert, einen Aufsatz zu verfassen. In diesem soll er sich mit einem Zitat von Rosa Luxemburg auseinandersetzen, das besagt: „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.“
Diese Entscheidung steht im Kontext einer zunehmenden öffentlichen Diskussion über den Umgang mit Umweltaktivisten in Deutschland. Während einige die Aktionen der Jugendlichen als notwendig erachten, um auf die Umweltproblematik aufmerksam zu machen, sehen andere darin eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Solche Fälle könnten also auch für die rechtliche Betrachtung künftiger Proteste von Bedeutung sein.
Die Maßnahmen der Behörden zeigen, dass die Einhaltung von Vorschriften auch bei Protesten gegen gesellschaftlich relevante Themen ernst genommen wird. Die Diskussion über Umweltschutz und die Rechte von Protestierenden könnte durch diesen Fall weiteren Auftrieb erhalten. Detaillierte Informationen dazu sind hier nachzulesen.