In dieser Woche wurde in Dresden ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Unterstützung für Geflüchtete vollzogen. Die Landesdirektion Sachsen hat erstmals Geflüchtete mit einer neuen elektronischen Bezahlkarte ausgestattet. Diese innovative Lösung, die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes eingeführt wurde, soll den Zugang zu Waren und Dienstleistungen für Asylsuchende erleichtern. Laut coolis.de bietet die Bezahlkarte eine Möglichkeit, die bisherigen Herausforderungen der Bargeldverteilung zu adressieren und die Verwaltung zu entlasten.
Die Einführung der Bezahlkarte ist Teil eines bundesweiten Projekts, das im November 2023 von den Ministerpräsidenten der 14 Bundesländer initiiert wurde. Sie ermöglicht Geflüchteten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, einen einfachen Zugang zu Leistungen, die zuvor in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht wurden. Diese Umstellung wurde durch eine Gesetzesänderung zum Asylbewerberleistungsgesetz, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen und im Mai 2024 in Kraft trat, legalisiert, wie bundesregierung.de berichtet.
Details zur Nutzung der Bezahlkarte
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die sowohl physisch als auch über eine App genutzt werden kann. Sie ist in über 15.000 Geschäften in Deutschland einsetzbar. Bargeldabhebungen sind an Geldautomaten möglich, jedoch auf 50 Euro pro Monat und Person begrenzt, und dies gilt für alle Altersgruppen. Die Karteninhaber haben die Möglichkeit, ihre Umsätze über die App oder ein Online-Portal zu überwachen.
Wichtig ist auch die Datenschutzperspektive: Eine Whitelist definiert die zulässigen Verwendungszwecke der Karte, und Nutzungsmöglichkeiten wie Auslandstransaktionen, Geldüberweisungen ins Heimatland, Glücksspiel oder sexuelle Dienstleistungen sind ausgeschlossen. Zudem dürfen Karteninhaber nur so lange mit der Karte wirtschaften, solange ein ausreichendes Budget vorhanden ist, was zur Vermeidung von Schulden beiträgt.
Vorteile der Bezahlkarte
Die Vorteile der Bezahlkarte liegen klar auf der Hand. Sie soll das Bargeldsystem entlasten und die Verwaltung modernisieren. Durch die zentrale Regelung wird sichergestellt, dass Gelder nur im Inland ausgegeben werden können, was einen Missbrauch für Überweisungen in Herkunftsländer verhindert. Städte und Gemeinden profitieren von einem verringerten Verwaltungsaufwand und einem effektiveren Umgang mit öffentlichen Geldern.
Die Bezahlkarte stellt somit eine bedeutende Neuerung in der sozialpolitischen Landschaft Deutschlands dar, indem sie eine flexible und moderne Lösung für die Auszahlung von Sozialleistungen bietet. Die Stadtverwaltung von Dresden hat bereits alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Karte reibungslos einzuführen. Die Kosten für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte werden vom Freistaat Sachsen getragen. Dies stellt sicher, dass die geflüchteten Menschen in der Region bestmöglich unterstützt werden.