Dresden – Ein kurzes Treffen, das in einem raubartigen Vorfall endete, beschäftigt die Justiz. Gaulam Q. (30) lernte die 23-jährige Perla J. über Facebook kennen. Im März 2023 lud sich Perla zum Treffen ein, bei dem Gaulam Q. für sie und ihre Freundin Fahrkarten sowie Essen und Zigaretten kaufte. Die Frauen baten ihn um Geld, das sie in Höhe von jeweils 50 Euro erhielten, wobei Gaulam Q.s Freund angab, dass dafür Sex versprochen worden war, was jedoch nicht stattfand.
Als die Frauen plötzlich die Wohnung verlassen wollten, um bei Freunden zu übernachten, stellte Gaulam Q. fest, dass 500 Euro aus seinem Portemonnaie verschwunden waren. Bei der Konfrontation mit Perla J. leugnete sie den Diebstahl, woraufhin sie die Polizei rief. Perla J. und ihre Freundin versuchten währenddessen, über ein Schlafzimmerfenster zu fliehen. Gaulam Q. hielt Perla J. fest, die ihm daraufhin in den Oberarm biss.
Urteil und Strafe
Bei Eintreffen der Polizei hatte Perla J. 600 Euro aus ihrem BH gezogen und es Gaulam Q. vor die Füße geworfen. Im Verlauf der Ermittlungen gestand sie den Diebstahl sowie die Körperverletzung, bestritt jedoch das Vorhaben sexueller Art. Perla J. hat ein sechsjähriges Kind und war zuvor wegen räuberischen Ladendiebstahls verurteilt worden. Das Amtsgericht verurteilte sie wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung, wobei das vorherige Urteil einbezogen wurde.
Ein vorheriger Fall, der auf ähnliche Formen von Diebstahl hinweist, wurde im Jahr 2019 am Landgericht Dresden behandelt. In diesem Verfahren entschied der Bundesgerichtshof, dass für eine vollendete Wegnahme beim Diebstahl nach § 242 StGB erforderlich ist, dass der Täter fremden Gewahrsam bricht und neuen begründet. Entscheidend sind auch die Art des Diebesguts sowie die Möglichkeit des Täters, die Gegenstände ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber zu nutzen, wie in diesem Fall behandelt wurde.