Petra (63) und Roland Schneider (69) leben seit 26 Jahren in ihrer Mietwohnung in der Willy-Reinl-Straße, Chemnitz. Seit drei Monaten sind sie jedoch mit einem belastenden Wasserschaden konfrontiert, der nicht nur ihre Lebensqualität, sondern auch ihre Gesundheit beeinträchtigt. Nachts tropft das Wasser ungehindert von der Decke, während die Situation am Vormittag etwas entschärft ist. Um die Schäden zu minimieren, haben die Schneider Schüsseln und Wannen im Badezimmer platziert. Für Petra ist das Duschen zur Herausforderung geworden, da sie manchmal sogar mit einem Regenschirm duschen muss.
Die Situation droht, zu eskalieren. Roland Schneider ist vor etwa zwei Wochen persönlich zum Vermieter gegangen, doch es wurde keine Lösung in Aussicht gestellt. Auf Briefe und Anrufe reagiert der Vermieter nicht, was die Verzweiflung des Ehepaars nur verstärkt. Ein hilfsbereiter Nachbar unterstützt sie, während die Decke im Flur weitere Anzeichen von Wasserschäden aufweist und die Leisten sich zu lösen beginnen. Bisher blieb das Schimmelproblem aus, jedoch ist die Sorge um die Gesundheit allgegenwärtig. Das Haus hat zudem acht andere Familien, von denen eine ebenfalls unter Heizungsproblemen leidet, die ebenfalls unbeantwortet bleiben.
Vermieter in der Pflicht
Die Verantwortlichkeiten in solchen Fällen sind klar geregelt. Laut der Deutschen Schadenshilfe müssen Mieter den Vermieter unverzüglich über einen Wasserschaden informieren, unabhängig von der Schadenshöhe. Gleichzeitig haben sie die Pflicht zur Schadensminderung, etwa durch das Abstellen des Haupthahns. Der Vermieter hingegen muss nach Kenntnis des Schadens seine Versicherung benachrichtigen und sollte im Mietvertrag auch das Vorgehen im Schadensfall festlegen.
Die Schneider haben ihre Vermieterregelungen offenbar nicht erhalten oder befinden sich in einem systematischen Kommunikationsproblem. Wichtig ist, dass Mieter sämtliche Schritte bezüglich des Schadens dokumentieren, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Zudem stehen Vermieter in der Verantwortung, die Instandhaltungs- und Reparaturpflichten wahrzunehmen. „Unverschuldete Wasserschäden“, so die Mietrecht Seite, können erhebliche Aufwendungen für die Mieter verursachen, die unter Umständen auch eine Mietminderung rechtfertigen. Bei derartigen Wasserschäden ist der Verursacher in der Regel für die Sanierung verantwortlich.
Rechte der Mieter
Die Schneider sollten sich ihrer Rechte bewusst sein. Bei schwerwiegenden Problemen mit der Wohnqualität, wie sie derzeit die Schneider in Chemnitz erleben, können Mieter unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Mietminderung geltend machen. Gerichte haben unterschiedliche Urteile gefällt, die Mietminderungen in verschiedenen Kontexten bestätigen. Von einer Reduzierung um 80 Prozent bei nassem Teppich bis hin zu 100 Prozent bei Lärmbelästigung durch Trocknungsgeräte. Im Falle von anhaltenden Wasserschäden und einer unbewohnbaren Wohnung haben Mieter schließlich das Recht auf fristlose Kündigung.
Das Ehepaar Schneider hat sich entschieden, nicht aus ihrer vertrauten Umgebung auszuziehen, auch wenn die Umstände unwürdig sind. „Wir schätzen die Lage und die sichere Umgebung“, betont Petra Schneider. Dennoch bleibt es abzuwarten, wie lange sie noch unter diesen Bedingungen leben können und ob ihr Vermieter schließlich auf die anhaltenden Probleme reagiert. Die Segregation, die sich zwischen den Pflichten von Vermietern und Mietern abzeichnet, könnte durchaus größere rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, falls keine schnelle Lösung in Sicht ist.