Am 4. Januar 2025 hat der Kreistag Bautzen eine Resolution verabschiedet, die von Landrat Udo Witschas (CDU) und den Fraktionsvorsitzenden unterzeichnet wurde. Diese Resolution wird an die neue sächsische Staatsregierung und den Landtag für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 überreicht. Der Anlass für diesen Schritt ist die dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung der Landkreise in Sachsen, die sich für den Landkreis Bautzen zunehmend problematisch darstellt.
Im Jahr 2023 konnte der Landkreis lediglich dank kurzfristiger Rettungspakete des Freistaates eine schwarze Null im Haushalt erzielen. Für 2024 wird ein Defizit von rund 300 Millionen Euro erwartet, während die Ausgaben für Sozialleistungen jährlich um etwa 120 Millionen Euro steigen. Darüber hinaus sind stetige Kostensteigerungen in Bereichen wie Personal und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) zu verzeichnen. Ab 2025 rechnet der Landkreis mit einem jährlichen Defizit von 500 Millionen Euro. Der Haushalt für 2025 und 2026 weist bereits ein Defizit von 54 Millionen Euro auf, von dem nur ein Teil über Rücklagen ausgeglichen werden kann.
Forderungen an die Staatsregierung
Der Kreistag hat sieben Forderungen an die Staatsregierung formuliert, um die finanzielle Stabilität der Landkreise zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Priorisierung von Aufgaben- und Standardabbau sowie Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung.
- Keine weiteren Aufgabenübertragungen an die Kreisebene.
- Dauerhafte Finanzausstattung, die den Aufgaben der Landkreise entspricht.
- Der Bund soll übertragene Aufgaben im Sozialbereich ausreichend finanzieren.
- Der Freistaat soll sich strukturell an der Finanzierung der Soziallasten beteiligen.
- Notwendigkeit der Vereinfachung des kommunalen Haushaltsrechts.
- Beibehaltung der Grundsätze des kommunalen Finanzausgleichs und Stärkung der Landkreise außerhalb des Finanzausgleichsystems.
Eine besondere Kritik wurde hinsichtlich der Vorgehensweise geübt, da die Resolution ohne inhaltlichen Einfluss in der Sitzung vorgelegt wurde. Die Verwaltung des Landkreises Bautzen plant, die Resolution zeitnah zu übergeben.
Die Landesdirektion Sachsen hat bereits am 14. Juli 2023 den Doppelhaushalt des Landkreises Bautzen für 2023 und 2024 freigegeben. Dieses Budget hat ein Volumen von circa 606 Millionen Euro für 2023 und 619,6 Millionen Euro für 2024, wobei die Genehmigung der Kreditaufnahmen unter Auflagen erfolgt. Für Investitionen, die vorrangig im Straßenbau sowie im Schulhaus- und Neubau von Rettungswachen getätigt werden sollen, sind etwa 68,8 Millionen Euro in 2023 und rund 68,9 Millionen Euro in 2024 vorgesehen.
Der Haushaltsausgleich ist jedoch nur durch eine Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen möglich, die zur Bewältigung der Energiekrise geschaffen wurde. Es werden bereits Hinweise auf Einschränkungen der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises in der mittelfristigen Finanzplanung gegeben. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt in beiden Haushaltsjahren 33,5 Prozent, was einen Anstieg um 1,5 Prozentpunkte im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Der Landkreis kann keine Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen erwirtschaften und ist auf Kredite angewiesen. Diese Kredite sollen den zusätzlichen Finanzbedarf decken, der nicht durch staatliche Zuwendungen gesichert ist. Die Genehmigung der Kreditaufnahmen ist mit Auflagen verbunden, und der Landkreis muss vierteljährlich der Landesdirektion Sachsen über den Stand der Auflagenerfüllung berichten, wie Lds Sachsen berichtet.