In Bautzen kam es am späten Dienstagnachmittag zu einem tätlichen Angriff auf Wahlkampfhelfer der Linken. Ein Jugendlicher schlug einem Mitglied der Partei, das einen Infostand betreute, mit der Faust ins Gesicht. Ob gesundheitliche Folgen für die angegriffene Person vorliegen, ist derzeit unklar. Die Polizei bestätigte, dass eine Anzeige wegen Körperverletzung vorliegt. Vor dem Angriff hatte eine Gruppe von Jugendlichen, unterstützt von einem Mann, das fünfköpfige Team des Infostands verbal angegriffen und mit Böllern beschossen.
Während des Vorfalls explodierte ein Feuerwerkskörper. Nach ersten Ermittlungen konnten die Angreifer der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, was die Linke in einer Stellungnahme äußerte. Die Polizei reagierte darauf, indem sie Platzverweise erteilte und die Situation entschärfte. Laut Informationen der Polizei handelt es sich bei den tatverdächtigen Personen um eine Gruppe von sechs Personen, darunter ein 19-Jähriger. Gegen diese wird nun wegen versuchter Körperverletzung sowie Bedrohung ermittelt. Auch der Staatsschutz ist in die Ermittlungen involviert, um die Hintergründe des Angriffs zu klären.
Sicherheitslage im Kontext politischer Veranstaltungen
Am CSD in Bautzen nahmen über 1.000 Menschen teil, während etwa 680 rechtsextreme Protestierende anwesend waren. Aus Sicherheitsgründen sagten die Veranstalter die geplante Abschlussparty ab. Diese Ereignisse lösen eine breitere Diskussion über Versammlungsrechte und den Umgang mit rechtsextremen Protesten aus. Um die Sicherheit zu gewährleisten, fordert die GdP ein einheitlicheres und restriktiveres Versammlungsrecht.
Debatte um Versammlungsfreiheit in Deutschland
Die Diskussion über das Versammlungsrecht wird in einem größeren Kontext geführt. Eine Datenrecherche von STRG_F hat gezeigt, dass zwischen Oktober 2023 und März 2024 mindestens 89 gewonnene pro-palästinensische Demonstrationen in Deutschland verboten wurden. Diese Verbote führten zu einer intensiven Debatte über die Angemessenheit von Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, die im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist. Juristische Experten sind uneinig darüber, ob solche Verbote aufgrund von Sicherheitsrisiken gerechtfertigt sind.
Die Gründe für die Versammlungsverbote variieren stark. Neben pro-palästinensischen Protesten wurden auch zahlreiche Bauernproteste untersagt, insbesondere im Erzgebirgskreis. Während insgesamt etwa 31.800 Versammlungsanmeldungen eingegangen sind, wurden nur rund 215 davon abgelehnt. Kritiker wie Amnesty International führen die Verbote als unverhältnismäßig an und warnen vor potenziellen Einschränkungen der Grundrechte in Deutschland.