Sachsen kann Erfolge im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) verzeichnen. Laut einem Bericht von Sächsische.de gab es seit August 2024 keinen neuen Fall eines mit dem ASP-Virus infizierten Wildschweins. Insgesamt wurden 2.397 ASP-Fälle registriert, von denen momentan noch 102 aktiv sind. Die Feststellung dieser Fälle liegt weniger als ein Jahr zurück, wobei die ASP hauptsächlich im Norden des Landkreises Bautzen verbreitet ist.
Ministerin Petra Köpping hat die Notwendigkeit der ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP betont. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem das Einzäunen von Infektionszonen, eine Reduzierung des Wildschweinbestands sowie den Schutz der Schweinemastbetriebe. Bisher wurden 850 Kilometer Metallzaun errichtet, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Seit dem ersten Fall der ASP in Sachsen am 31. Oktober 2020 wurden gefährdete Betriebe durch verschiedene Maßnahmen unterstützt, und die Übertragung der ASP auf Mastschweinhaltungen in Sachsen konnte erfolgreich verhindert werden.
Aktuelle Situation und Aufwendungen
Obwohl die ASP nicht auf Menschen übertragbar ist, haben Schweinehalter mit Absatzproblemen zu kämpfen, selbst bei Einhaltung der Lebensmittelhygiene. Die sächsische Landesregierung hat seit dem 31. Oktober 2020 insgesamt rund 54 Millionen Euro zur Bekämpfung der ASP ausgegeben, von denen 13,7 Millionen Euro im Jahr 2024 investiert wurden. Zu den Maßnahmen gehören auch der Einsatz von Suchhundestaffeln und Drohnen zur Suche nach toten Wildschweinen sowie die Analyse von knapp 200.000 Proben in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen.
Die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest erfolgt sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über kontaminierte Gegenstände und Speisereste. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann in ungekochten Schweinefleischprodukten bis zu sechs Monate und in Frost mehrere Jahre überleben. Wie auf tiergesundheit.sachsen.de berichtet wird, ist es entscheidend, totes Wildschwein und krank erlegtes Wild zu melden und geeignete Proben zur amtlichen Abklärung einzureichen, um die Ausbreitung des Virus weiterhin einzudämmen.