In Blankenburg wurde das ehemalige Schullandheim wieder in seine ursprüngliche Funktion überführt, nachdem es vier Jahre lang als Anlaufstelle für Asylbewerber genutzt wurde. Das Gebäude bot 85 Plätze und war im Durchschnitt zu etwa 85 Prozent ausgelastet. Die Bewohner stammten aus verschiedenen Ländern, darunter Afghanistan, Irak, Kosovo, Syrien und die Türkei. Untergebracht waren alle Altersgruppen von Säuglingen bis Senioren.
Die Betreuung der Asylsuchenden erfolgte durch die Organisationen Caritas, Diakonie, Malteser und Johanniter. Die durchschnittlichen Kosten für die Außenstelle der Zentralen Unterbringungseinrichtung (Zast) betrugen etwa 1,53 Millionen Euro pro Jahr, inklusive Verpflegung und Wachdienst. Pächter Sven Lanzke berichtete von Erneuerungen am Gebäude, wie neuen Betten, Heizungen und einer modernisierten Küche. Vom Land erhielt er eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit, bei der er die Asylbewerber während der gesamten Zeit betreute. Bereits für Januar sind die ersten Übernachtungen im renovierten Schullandheim gebucht.
Neuerungen in der Sozialhilfe
Parallel zu diesen Entwicklungen gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die neuen Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für das Jahr 2025 bekannt. Diese Informationen wurden am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind ab dem 1. Januar 2025 gültig.
Die neuen Beträge für den notwendigen und persönlichen Bedarf sind in verschiedene Bedarfsstufen unterteilt. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende (Bedarfsstufe 1) beträgt der notwendige Bedarf 245 Euro und der notwendige persönliche Bedarf 196 Euro, was insgesamt 441 Euro ergibt. Paare in einer Wohnung oder in einer Sammelunterkunft (Bedarfsstufe 2) erhalten 220 Euro für den notwendigen Bedarf und 177 Euro für den notwendigen persönlichen Bedarf, insgesamt also 397 Euro. Für Erwachsene in stationären Einrichtungen oder Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben (Bedarfsstufe 3), liegt der notwendige Bedarf bei 196 Euro und der persönliche Bedarf bei 157 Euro, was insgesamt 353 Euro ausmacht. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (Bedarfsstufe 4) erhalten 258 Euro für den notwendigen Bedarf und 133 Euro persönlichen Bedarf, während Kinder zwischen 6 und 13 Jahren (Bedarfsstufe 5) 196 Euro beziehungsweise 131 Euro bekommen. Für die jüngsten Kinder bis 5 Jahre (Bedarfsstufe 6) wurden 173 Euro für den notwendigen Bedarf und 126 Euro für den persönlichen Bedarf festgelegt, was insgesamt 299 Euro ergibt.