Polizei im Salzlandkreis: Gefährderansprachen – Ein Methodenversagen?
Im Salzlandkreis fanden mehrere Gefährderansprachen statt, um potenzielle Straftäter zu warnen und Informationen zu sammeln.

Polizei im Salzlandkreis: Gefährderansprachen – Ein Methodenversagen?
Am 28. Dezember 2024 wurde bekannt, dass an einer Person, die als potenzieller Gefährder eingestuft wurde, mehrere Gefährderansprachen durch die Polizei durchgeführt wurden. Diese Ansprache erfolgt im Rahmen proaktiver Sicherheitsmaßnahmen.
Die erste Gefährderansprache an den Beschuldigten fand am 28. September 2023 im Polizeirevier Salzlandkreis statt. Es folgten zwei weitere Kontakte am 2. und 4. Dezember 2023, wobei an diesen Tagen jeweils zwei Versuche einer Gefährderansprache unternommen wurden. Ein weiterer Versuch fand am 5. Dezember 2023 statt. Die zweite Gefährderansprache wurde am 4. Oktober 2024 an seinem Arbeitsplatz durchgeführt. Erwähnenswert ist, dass keine schriftlichen Gefährderansprachen an den Beschuldigten ergangen sind. Ein im Umlauf befindliches Dokument, das eine schriftliche Kontaktaufnahme durch die Polizei belegen sollte, wurde als fehlerhaft identifiziert. Das Dokument protokolliert lediglich eine durchgeführte Gefährderansprache, die vom Beschuldigten unterzeichnet wurde, wie meetingpoint-jl.de berichtete.
Hintergrund zu Gefährderansprachen
Das Konzept der Gefährderansprache wurde nicht nur im aktuellen Fall angewendet, sondern wurde auch in anderen Vorfällen, wie dem Fall von Taleb al-A., beobachtet. Vor zehn Jahren wurde eine Gefährderansprache bei Taleb al-A. abgehalten, nachdem dieser Drohungen ausgesprochen hatte. Eine an ein Jahr zuvor geplante Ansprache fand jedoch nicht statt. Taleb al-A. wurde von den Behörden nicht als Gefährder eingestuft, gemäß der Definition des Bundeskriminalamts, das verlangt, dass Tatsachen vorliegen müssen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Person politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnte.
Gefährderansprachen können ebenso an andere Gruppen gerichtet sein, beispielsweise an jugendliche Intensivtäter, Stalker, Fußball-Hooligans oder Raser. Die Polizeigesetze der Länder bieten einen entsprechenden Spielraum für diese Formen der Ansprache. Ziel solcher Maßnahmen ist es, potenzielle Täter zu warnen, sie von Straftaten abzuhalten und Informationen über ihre Gefährlichkeit zu sammeln. Der Fall von Taleb al-A. zeigte jedoch, dass weder die Abschreckung noch die Informationsgewinnung in diesem Zusammenhang erfolgreich waren, wie sueddeutsche.de berichtete.