Am Mittwochnachmittag wurden im Salzlandkreis während von der Polizei durchgeführten Verkehrskontrollen fünf Fahrzeugführer mit abgelaufenem Versicherungsschutz angehalten. Dies führte zur Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wie sachsen-anhalt.de berichtet. Besonders während der spannungsgeladenen Zeit um den Auslauf des Versicherungsjahres – das traditionell vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar läuft – sollte jeder Fahrer sicherstellen, dass er über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt.
Bereits am Donnerstagmorgen stand ein 58-Jähriger in Aschersleben im Fokus der Polizei. Während einer Kontrolle wurde ein deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,27 Promille. Der Verkehrsteilnehmer durfte nicht weiterfahren, es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und zur Beweissicherung wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt.
Alkohol- und Drogenkontrollen auf dem Vormarsch
Im gleichen Zeitraum wurde ein 36-Jähriger in Trebnitz kontrolliert. Auch bei ihm gab es Anhaltspunkte für einen Konsum von Betäubungsmitteln. Der Atemalkoholtest ergab ebenfalls 1,27 Promille. Auch hier wurde die Weiterfahrt für mindestens 24 Stunden untersagt. Wie bussgeldkatalog.org erläutert, sind solche Kontrollen für Lkw- und Pkw-Fahrer von entscheidender Bedeutung, um schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden. Im Jahr 2017 beispielsweise kam jeder 14. Verkehrsteilnehmer, der in einem Alkoholunfall starb, durch die Einwirkung von Alkohol ums Leben.
Regelmäßige Alkoholkontrollen werden von der Polizei durchgeführt, um die Gefahr auf den Straßen zu verringern. Der Ablauf solcher Kontrollen umfasst das Anhalten des Fahrzeugs, die Identitätsprüfung und mögliche Atemalkoholtests. Bei Verdacht auf alkohol- oder drogeninduzierte Fahrübungen wird weitere Ermittlungen angestellt. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen: Ab einem Wert von 0,5 Promille drohen bereits Sanktionen, die je nach Promillewert variieren können.
Unfälle und Gefahren im Straßenverkehr
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Sonntagmorgen, den 23. Februar 2025, in Könnern. Dort wurde an einem Haus in der Richard-Kupsch-Straße ein Unfallschaden festgestellt, der möglicherweise durch ein Zweiradfahrer verursacht wurde, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang Zeugen und den Unfallbeteiligten, wobei Hinweise an das Polizeirevier Salzlandkreis unter der Telefonnummer 03471-3790 erbeten werden.
Ein weiteres Ereignis zwischen Donnerstagmittag, dem 20. Februar und Freitagabend, dem 21. Februar 2025, zeigte die Unsicherheit im Straßenverkehr: Ein unbekanntes Fahrzeug beschädigte den Zaun eines Grundstücks in Gröna und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Auch hier wurden silberfarbene Lackreste am Unfallort gefunden, was auf ein weiteres potenzielles Vergehen hinweist. Die Polizei hat auch in diesem Fall Ermittlungen aufgenommen und ruft ebenfalls zur Mithilfe auf.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass Verkehrssicherheit und die Überprüfung des eigenen Versicherungsstatus von größter Bedeutung sind. Insbesondere in der Saison, in der Versicherungen ablaufen, sollten Fahrzeugführer vor Fahrtantritt ihren aktuellen Versicherungsstatus prüfen und gegebenenfalls neu beantragen.