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Donnerstag, 3. April 2025

Nachhaltiger Flughafen: Erfurt/Weimar setzt auf grüne Technologien

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Polizei-Reform in Thüringen: Weniger Inspektionen, mehr Sicherheit!

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Denkmal für Dietrich Bonhoeffer: Gedenken an ein mutiges Leben in Weimar!

Am 9. April 2025 wird in Weimar-Nord eine Stele für Dietrich Bonhoeffer enthüllt, anlässlich seines 80. Todestages.

Magdeburg führt Bettensteuer ein – Was bedeutet das für Gäste?

Ab dem 1. April 2025 müssen Besucher in Magdeburg eine Betten-Steuer zahlen. Diese neue Regelung betrifft Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen sowie bei AirBnB-Angeboten. Der Stadtrat von Magdeburg hat diese Maßnahme im November 2023 beschlossen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren und damit finanzielle Herausforderungen der Stadt anzugehen.

Die Höhe der Betten-Steuer beträgt fünf Prozent des Übernachtungspreises. Alle Gäste, einschließlich Geschäftsreisenden, sind zur Zahlung verpflichtet, mit einigen Ausnahmen. Kinder unter 18 Jahren sowie Schüler und Lehrer auf Klassenfahrten müssen die Steuer nicht entrichten. Diese Regelung entspricht dem Trend, den auch andere Städte in Sachsen-Anhalt wie Wittenberg, Quedlinburg und Tangermünde bereits verfolgen, die ähnliche Gebühren eingeführt haben. „MDR berichtet, dass die Stadtpolitiker von Magdeburg auf die erwarteten Einnahmen zur Verbesserung von Leitsystemen und Parkleitsystemen für Busse hoffen.

Hintergrund und Vergleich mit anderen Städten

Die Einführung der Betten-Steuer in Magdeburg folgt einem breiteren Pilotprojekt, das bereits in anderen Städten Anwendung findet. In Halle (Saale) wurde zu Jahresbeginn eine ähnliche Steuer von vier Prozent auf Übernachtungskosten eingeführt. Zahlreiche weitere beliebte touristische Orte erheben ebenfalls Gästebeiträge, um Kultur und Infrastruktur zu unterstützen.

Laut dem Bundesverfassungsgericht ist die Erhebung solcher örtlichen Übernachtungssteuern, wie es auch die Magdeburger Betten-Steuer darstellt, grundgesetzkonform. Zudem werden etwa 50 Städte und Gemeinden in Deutschland, wie Berlin und Köln, mit verschiedenen Regelungen dieser Steuer tätig. Diese sollen dazu beitragen, kulturelle Projekte und touristische Attraktionen zu fördern.

  • Berliner Regelung: 7,5% vom Nettoübernachtungspreis, keine Befreiungen
  • Darmstadt: 2% vom Nettoübernachtungspreis, Befreiungen für gemeinnützige Beherbergungsbetriebe
  • Düsseldorf: 3 € pro Person und Nacht, Befreiungen für Minderjährige auf Klassenfahrten
  • Frankfurt: 2 € pro Person und Tag, keine Befreiungen
  • Köln: 5% vom Nettoübernachtungspreis, Befreiungen für Klassenfahrten und Begleitpersonen von behinderten Menschen

Mit dieser neuen Maßnahme strebt die Stadt Magdeburg nicht nur an, die eigene finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern, sondern auch den Trend zu unterstützen, kulturfördernde Städte zu werden. Der Blick auf die Implementierung in anderen Städten zeigt, dass die Entwicklung der Betten-Steuer eine grundlegende Strategie im deutschen Tourismusmanagement darstellt.

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