Am 2. April 2025 kamen über 100 Vertreter aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens in Magdeburg zusammen. Unter den Gästen waren Repräsentanten von Krankenhäusern, Landkreisen, kreisfreien Städten, Krankenkassen und der Ärztekammer. Das Treffen hatte die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zum Thema, das am 12. Dezember 2024 in Kraft trat. Der Austausch diente vor allem der gemeinsamen Planung und Optimierung der Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt.
Im Rahmen dieses Prozesses wird eine neue Krankenhausplanung für Sachsen-Anhalt vorbereitet. Diese beginnt mit dem Krankenhausgutachten 2023, dessen Ergebnisse bereits in die Analysen der PD – Berater der öffentlichen Hand eingeflossen sind. Ein zentraler Aspekt der Planung ist die Auswertung der bestehenden Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt, die nach Leistungsgruppen strukturiert wurde. Diese Auswertung bildet die Grundlage für die zukünftige Planung im Land.
Herausforderungen des KHVVG
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne wies auf die hohen Anforderungen hin, die die Umsetzung des KHVVG an das Land und die Krankenhauslandschaft stellt. Sie betonte die Notwendigkeit einer kooperativen Planung sowie einer aktiven Gestaltung der stationären Versorgung. Die digitale Planung wird eine zentrale Rolle spielen, einschließlich der Kommunikation mit den Krankenhäusern und dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt.
Ein wesentliches Problem bleibt, dass einige notwendige Rechtsgrundlagen, die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden müssen, noch fehlen. Die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten wird als entscheidend erachtet, um die Umsetzung des KHVVG erfolgreich zu gestalten. Bis zum 31. Oktober eines Jahres muss auch die Zuteilung für die 65 neuen vorläufigen Leistungsgruppen erfolgen, die verschiedene Behandlungsfälle bündeln. Ab 2027 sollen diese Gruppen dann gelten.
Festlegung der Leistungsgruppen
Die Einführung der 65 Leistungsgruppen ist ein zentraler Bestandteil des KHVVG. Für jede dieser Gruppen gelten bundeseinheitliche Qualitätskriterien, die erfüllt sein müssen, um eine Zuteilung zu erhalten. Eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit soll bis zum 31. März 2025 festlegen, welche Leistungsgruppen konkret gelten und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Des Weiteren wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 12. Dezember 2025 eine Rechtsverordnung zu Mindestvorhaltezahlen erlassen. Diese Mindestvorhaltezahlen sind Voraussetzung für die Vorhaltevergütung. Nur durch die Erfüllung dieser Kriterien kann eine angemessene Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.
Das KHVVG und die damit verbundenen Änderungen sollen sicherstellen, dass das Gesundheitswesen besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt wird. Die enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen wird unerlässlich sein, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern.