Eine aufmerksame Bürgerin aus Magdeburg hat alarmierende Missstände bei der Schafhaltung durch eine lokale Tierhalterin aufgedeckt. Charlott Weiner-Fischer beobachtete im April 2024 Schafe entlang der Berliner Chaussee in einem besorgniserregenden Zustand. Viele der Schafe lagen regungslos, wiesen starke Unterernährung auf und waren stark verletzt. Die Halterin, Astrid B., hat mehrere Grundstücke in der Region, doch ihre Tiere leiden zunehmend unter schlechten Haltungsbedingungen.
Weiner-Fischer machte die Behörden sofort auf die Missstände aufmerksam. Zunächst meldete sie den Zustand der Schafe telefonisch beim Veterinäramt Jerichower Land, wurde aber angewiesen, dies per E-Mail zu tun. Ihre Meldung wurde jedoch nicht automatisch an die zuständigen Stellen in Magdeburg weitergeleitet, wo sie schließlich ebenfalls anrief und eine E-Mail schickte. Im Sommer 2024 verschlechterte sich die Situation erheblich; es war der Geruch von toten Tieren wahrnehmbar, und Schätzungen zufolge waren etwa 100 bis 200 Tiere betroffen.
Missstände und mangelnde Reaktion der Behörden
Weiner-Fischer stellte fest, dass die Schafe keinen Zugang zu Wasser oder Futter hatten. Anzeichen von Verletzungen und starkem Abmagern waren unverkennbar. Ihre wiederholten Anfragen an das Veterinäramt, Ordnungsamt und Umweltamt blieben ohne nennenswerte Reaktion. Währenddessen unternahmen auch Anwohner und Passanten Versuche, Tierärzte und Behörden zu informieren, doch viele der alarmierenden Berichte blieben unbeachtet.
Insgesamt wurden etwa 50 Meldungen bei den zuständigen Ämtern eingereicht, doch trotz dieser Hinweise agierten die lokalen Behörden nicht ausreichend. Die Situation führte dazu, dass Weiner-Fischer bedauerte, nicht schneller gehandelt zu haben, da zahlreiche Tiere starben, bevor die Behörden aktiv wurden. In den folgenden Monaten stellte sie weiterhin fest, dass die Anzahl der Schafe abnahm, während die verbliebenen Tiere weiterhin in einem kritischen Zustand waren.
Tierschutzgesetz und Tierhalteverbote
Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) wird der Schutz von Tieren in Deutschland geregelt, neben vielen anderen Aspekten gibt es auch die Möglichkeit eines „Tierhalteverbots“. Diese Verbote können gegen Personen verhängt werden, die nicht in der Lage sind, Verantwortung für die Tiere zu übernehmen. Mangelnde Fachkenntnis, wiederholte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder Gefahren für die Allgemeinheit sind triftige Gründe für solche Maßnahmen.
Gemäß § 16a TierSchG können Verwaltungsbehörden, wie zum Beispiel das Veterinäramt, Tierhalteverbote erlassen, wenn ein schwerer Verstoß festgestellt wird. Astrid B. wurde bereits ein nationales Tierhalteverbot auferlegt; es blieb jedoch unklar, warum dies nicht durchgesetzt wurde.
Kritik an den Behörden und Vorschläge zur Verbesserung
Die Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die mangelnde Kontrolle bei Tierhaltungen und die Schwierigkeiten der Behörden, effektive Maßnahmen zu ergreifen. Oft sind die Veterinärämter personell unterbesetzt, was zu einer unzureichenden Überwachung führt. Darüber hinaus gibt es keine zentrale Datenbank für Tierhaltungsverbote, und die Ankündigung von Kontrollen führt meist zu ungenügenden Ergebnissen.
Weiner-Fischer initiiert nun eine WhatsApp-Gruppe, um gemeinsam mit anderen Tierhaltern und Tierschützern Druck auf die Behörden auszuüben. Viele Tierhalter fordern die Rückgabe ihrer Tiere, die durch die laufenden Kontrollen der Behörden blockiert werden. Ihre Erfahrungen und der Verlust von Tieren aufgrund von Untätigkeit verdeutlichen die Dringlichkeit einer Reform des Tierschutzrechts in Deutschland.