In Arendsee wird seit fast drei Jahren intensiv am Bebauungsplan „Seeparzellen“ gearbeitet. Am 24. Januar 2025 fand eine Einwohnerversammlung statt, die der Stadtrat im November beschloss, um vor der öffentlichen Auslegung des aktuellen Entwurfs Kritikpunkte zu besprechen. Diese Versammlung war gut besucht, sodass kurzfristig zusätzliche Stühle bereitgestellt werden mussten. An der zweistündigen Diskussion nahmen Grundstücksbesitzer, Pächter, Planer, Verwaltung und Ratsmitglieder teil.
Planer Jens Pleewe informierte die Anwesenden darüber, dass es keinen generellen Bestandsschutz für vorhandene Bauten gibt, mit Ausnahme einiger weniger Ausnahmen. Dies stellt insbesondere für Anlieger und deren Bauvorhaben eine Herausforderung dar. Zudem fordert der Altmarkkreis als zuständige Baubehörde für Gebäude, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, ein nachträgliches Genehmigungsverfahren. Diese Aspekte wurden in der Versammlung ausführlich thematisiert.
Kritik und Vorschläge der Anlieger
In den Gesprächen wurden sowohl grundlegende als auch detaillierte Fragen erörtert. Am Ende der Versammlung wurden Vorschläge erarbeitet, die von vielen Anliegern akzeptiert wurden. Der Bebauungsplan muss sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Wünschen der Anlieger Rechnung tragen. Hierbei ist die Genehmigung des Bebauungsplans nicht nur von der Stadtverwaltung, sondern auch vom Altmarkkreis Salzwedel abhängig.
Ein besonders umstrittener Punkt war die Festlegung der Heckenhöhe. Diese wurde auf 1,60 Meter, gemessen an der Gehweg-Kante, festgesetzt. Zudem wurde die erlaubte Terrassenfläche von fünf auf zehn Meter erhöht. Es ist nun auch gestattet, die Terrasse zu überdachen. Darüber hinaus konstatierte man, dass die Frist für die Umwandlung von Gehölzen von zwei auf fünf Jahre verlängert wurde, um Anliegern mehr Zeit zu geben.
Notwendigkeit der Rückmeldungen
Für die zukünftigen Verhandlungen mit der Baubehörde ist es wichtig, dass mehr schriftliche Rückmeldungen von den Parzellenbesitzern eingehen. Bislang liegen lediglich drei Einwendungen vor. Dies könnte die Entwicklung des Bebauungsplans weiter beeinflussen und zeitliche Verzögerungen mit sich bringen. Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens zur Erstellung von Bauleitplänen; dies wurde in der Versammlung deutlich.
Weitere Informationen zur Stadtentwicklung und den damit verbundenen Prozessen können auf arendsee.info eingesehen werden. Zum allgemeinen Thema Stadtplanung und ihrer gesetzlichen Grundlage wird auf die Empfangsfunktion der Website erkelenz.de verwiesen. Dort ist auch zu erfahren, welche Rolle die Öffentlichkeitsbeteiligung spielt. Die gesamte Thematik der Bebauungspläne ist für die örtliche Entwicklung von entscheidender Bedeutung.