Heute ist der 25.02.2026. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 8.232 Ausweisungsverfügungen erlassen, was einen Rückgang im Vergleich zu 9.277 Ausweisungen im Vorjahr 2024 darstellt. Die am häufigsten betroffenen Herkunftsländer waren Georgien mit 671 Ausweisungen, gefolgt von Albanien mit 661 und der Türkei mit 618. Diese drei Länder waren auch im Vorjahr die Hauptquellen für Ausweisungen, jedoch hat sich die Reihenfolge geändert, da Albanien 2024 mit 923 Ausweisungen an der Spitze lag. Eine Ausweisung ist eine behördliche Maßnahme, die verhängt wird, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, beispielsweise bei begangenen Straftaten. Betroffene müssen Deutschland verlassen und dürfen nicht wieder einreisen; bei Nichtbefolgung droht eine Abschiebung, die nur möglich ist, wenn eine entsprechende Abschiebungsandrohung erlassen wurde (Quelle).

Die Zahlen sind nicht nur aus 2025 bekannt, sondern zeigen einen Trend, der sich auch in den vorherigen Jahren abzeichnet. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland ebenfalls 8.232 Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen, während 2021 noch 9.277 Entziehungen stattfanden. Diese Informationen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Eine Ausweisung erfolgt, wenn der Aufenthalt eines Ausländers die öffentliche Sicherheit oder andere Interessen der Bundesrepublik gefährdet. Bei einer Ausweisung wird in der Regel eine befristete Sperre für Einreise und Aufenthalt verhängt (Quelle).

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Herkunftsländer und Trends

Die Herkunftsländer der Ausgewiesenen bleiben konstant, wobei Georgien, Albanien und die Türkei die Spitzenreiter sind. Im Jahr 2021 war Albanien noch mit 923 Ausweisungen führend, während die aktuelle Rangfolge zeigt, dass Georgien und Albanien in den letzten Jahren einen signifikanten Einfluss auf die Ausweisungsstatistik haben. Diese Entwicklung könnte durch verschiedene Faktoren wie wirtschaftliche Bedingungen, politische Instabilität oder soziale Herausforderungen in diesen Ländern beeinflusst werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ausweisungen und Abschiebungen sind klar definiert. Betroffene Personen sind nach der Ausweisung ausreisepflichtig, und bei einer Nichtausreise können sie abgeschoben werden, jedoch ist auch hier eine entsprechende Abschiebungsandrohung notwendig. Dies zeigt die Komplexität des Themas Migration und Integration in Deutschland.

Migration und Bevölkerung mit Migrationshintergrund

Ein weiterer Aspekt der Migration in Deutschland ist die große Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund. Laut den Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 leben in Deutschland 25,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Davon sind 12,2 Millionen ausländische Staatsangehörige und 13,0 Millionen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Von diesen 13 Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund haben 7,2 Millionen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erlangt, während 2,7 Millionen (Spät-)Aussiedler sind und 3,0 Millionen Eingebürgerte. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Migration ein integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft ist und viele Facetten umfasst (Quelle).

Die Herausforderung, die sich aus diesen Ausweisungen und dem allgemeinen Migrationsgeschehen ergibt, ist multifaktoriell. Es geht nicht nur um die rechtlichen Aspekte, sondern auch um gesellschaftliche Integration, soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit. In diesem Zusammenhang wird der politische Diskurs um Migration und Integration in den kommenden Jahren weiterhin von großer Bedeutung sein.