Südliche Weinstraße

Streit um Hütten am Rehbach: Stadt setzt klaren Kurs gegen Überflutung!

Nach einem Streit zwischen einem Grundstücksbesitzer und der Stadt Neustadt über die Lage von drei Hütten am Rehbach entschied das Verwaltungsgericht, dass die Gerätehäuschen aufgrund ihrer Nähe zum Überschwemmungsgebiet bis Ende des Jahres und bis März 2025 versetzt werden müssen – ein klärendes Urteil, das die angespannten Verhältnisse zwischen Privateigentümern und Behörden beleuchtet!

Der Rehbach, bekannt für seine malerische Kulisse, kann gelegentlich überwältigend werden, wenn er über die Ufer tritt. Dies führte zu einem Rechtsstreit, der zuletzt am Verwaltungsgericht in Neustadt verhandelt wurde, wobei die Stadt und ein Privatmann stritten, ob drei Hütten in sicherheitskritischer Nähe zum Gewässer stehen dürfen.

Vor über 20 Jahren waren illegale Bauvorhaben auf Freizeitgrundstücken bereits ein heiß diskutiertes Thema in der Neustadter Kommunalpolitik. Jetzt stellte sich die Frage, ob die bestehenden drei Hütten am Harthäuserweg gegen wasserrechtliche Bestimmungen verstoßen. Richter Peter Bender stellte fest, dass sich das Grundstück teilweise in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Laut Wasserrecht sind dort Bauvorhaben nicht zulässig. Aus diesem Grund hatte die Stadtverwaltung eine Verfügung erlassen, wonach die Hütten entfernt werden mussten. Zudem wurde eine Geldstrafe angedroht, falls die Hütte weiterhin stehen bleiben würde.

Gerichtsurteil und Einigung

Der Grundstücksbesitzer hatte Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt und anschließend Klage erhoben, nachdem der Widerspruch erfolglos war. In der Verhandlung stellte Bender klar, dass eine der Hütten, ein Gerätehäuschen aus Metall, eindeutig zu nah am Rehbach platziert war. Der Besitzer hatte jedoch bereits angeboten, dieses Häuschen an einen besseren Standort zu versetzen. Dies fand die Zustimmung des Richters, der die Idee lobte.

Eine andere Hütte mit Freisitz befand sich hingegen außerhalb des Überschwemmungsgebiets. Bender bezeichnete die Verfügung in diesem Fall als Fehler und hob sie auf. Die dritte Hütte war an der Grenze des erlaubten Bereichs platziert und müsste um etwa drei Meter versetzt werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Auch diese Option wurde vom Grundstücksinhaber akzeptiert.

Schließlich einigten sich die Parteien darauf, dass die kleine Blechhütte bis Ende des Jahres und die Hütte mit Freisitz bis zum 31. März 2025 ihren Standort wechseln müssten. Zudem wurde auch bezüglich der Gerichtskosten eine Einigung erzielt.

Durch diese Vereinbarung war ein Gerichtsurteil nicht mehr erforderlich, was Richter Bender als positiven Ausgang des Verfahrens bezeichnete. Besonders interessant war, dass der Kläger zunächst ärgerlich war, weil die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sein Grundstück ohne Zustimmung betreten hatten, um Fotos zu machen. Dennoch endete die Verhandlung für alle beteiligten Parteien in einem konsensbasierten Ergebnis, was die rechtlichen Spannungen zwischen Stadt und Privatperson minderte.

Für detaillierte Informationen und Hintergründe zu diesem Thema, siehe den Artikel auf www.rheinpfalz.de.

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