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Rhein und Mosel im Fokus: Umweltschutz-Aktionstage decken Verstöße auf!

Bundesweit geht es zur Sache: Vom 11. bis 18. September 2024 kontrollierten die Wasserschutzpolizeien in ganz Deutschland die Schifffahrt auf Umweltverstöße – und deckten skandalöse Missstände auf, darunter schmutzige Abwässer, abgelaufene Schiffsatteste und gravierende Hygienemängel in Koblenz!

Mainz (ots)

Vom 11. bis 18. September 2024 fanden die bundesweiten Aktionstage zum Gewässer- und Umweltschutz (BAGU) statt. Diese Initiative wurde in erster Linie von der Wasserschutzpolizei Bremen koordinierte, mit Beteiligungen aus mehreren Bundesländern, die die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften in der Schifffahrt überprüften. Diese Kontrolle ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Gewässer in Deutschland geschützt werden und dass die Schifffahrt umweltfreundlich agiert.

Unter den teilnehmenden Bundesländern war auch die Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz aktiv. Diese konzentrierte sich auf spezielle Prüfungsbereiche wie Abwässer in der Fahrgastschifffahrt, Containerkontrollen und Abfalltransporte. Dabei standen vor allem Verstöße auf den Bundeswasserstraßen Rhein und Mosel sowie in verschiedenen Hafenanlagen im Fokus.

Kontrollen und Verstöße

Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz während des Kontrollzeitraums 32 Inspektionen an Hafenanlagen und Binnenschiffen durchgeführt. Hierbei wurden 18 Verstöße festgestellt, die zu 4 Strafanzeigen und 18 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten führten. Ein erheblicher Teil dieser Verstöße betraf das CDNI-Übereinkommen, das die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt regelt.

Ein eindeutiges Beispiel gab es bei der Kontrolle eines Fahrgastkabinenschiffes auf der Mosel, wo festgestellt wurde, dass zwei Toiletten nicht an die Bordkläranlage angeschlossen waren. Dies führte dazu, dass die Abwässer direkt in den Fluss eingeleitet wurden, was eine gravierende Umweltbelastung darstellt.

Darüber hinaus wurde bei der Beprobung der Bordkläranlage eines anderen Fahrgastschiffes in Koblenz festgestellt, dass der Grenzwert für das Abwasser, das in den Rhein geleitet wurde, deutlich überschritten war. Die Folgen dieser festgestellten Missstände waren nicht nur eine Eröffnung eines Strafverfahrens, sondern auch das Aussprechen eines Einleiteverbotes sowie das Verplomben der betreffenden Anlage.

Weitere Beispiele und Ergebnisse

Ein weiteres Beispiel war ein Fahrgasttagesschiff, das ebenfalls in Koblenz kontrolliert wurde. Hier stellte sich heraus, dass das ausgestellte Schiffsattest bereits seit längerer Zeit abgelaufen war und somit keine Gültigkeit mehr hatte. Zusätzlich wurden diverse Mängel beim Sicherheitsplan sowie im Sanitärbereich festgestellt. Ein Beiboot, das mit Müll vollgestopft war, wurde als nicht einsatzbereit eingestuft.

Ein besonders besorgniserregender Sachverhalt war die Untersuchung der Abwassersysteme, bei der festgestellt wurde, dass die Abwässer der Personaltoilette, der Theke und der Küche direkt in den Rhein geleitet wurden. Auch hier wurden Mängel bei der Füllstandsanzeige der Abwassersammeltanks dokumentiert. Dem Schiffsführer wurde ein Weiterfahrverbot erteilt, und die Kontrolle durch das Gesundheitsamt führte zur Feststellung erheblicher Hygienemängel im Küchen- und Thekenbereich. Die Schließung dieser Bereiche konnte nur durch die Tatsache verhindert werden, dass aktuell keine Fahrgäste befördert wurden.

Diese Vorfälle belegen einmal mehr die Notwendigkeit der durchgeführten Aktionstage. Die Behörden sind sich einig, dass länderübergreifende Kontrollen auch in Zukunft fortgesetzt werden müssen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Gewässer- und Umweltschutz kontinuierlich zu fördern, um sicherzustellen, dass die Schifffahrt auf umweltfreundliche Weise betrieben wird.

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