Am 8. Februar 2026 äußerte sich die SPD-Co-Vorsitzende Bärbel Bas zu dringend benötigten Reformen im Sozialstaat. Der SPD-Parteivorstand hat einen Beschluss gefasst, um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu senken. Ein zentrales Anliegen ist die Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf Beamte, Selbstständige und Mandatsträger. Das zugrunde liegende Prinzip lautet: „Wer arbeitet, zahlt ein“. Bas betont, dass das Vertrauen der Menschen in die Demokratie stark vom Sozialstaat abhängt. Die SPD strebt nicht nur punktuelle Anpassungen an, sondern eine umfassende Modernisierung des Sozialstaates, um aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Weitere Informationen hierzu sind im Artikel des Deutschlandfunks zu finden (Deutschlandfunk).

Ein Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen zeigt, dass ab 2026 höhere Beiträge für gut verdienende Personen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zu erwarten sind. Für Normalverdiener und deren Arbeitgeber bleibt jedoch alles beim Alten. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung jährlich neu zu bestimmen. Die neuen Grenzwerte wurden am 8. Oktober 2025 durch das Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesrat am 21. November 2025 genehmigt.

Änderungen in der Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird 2026 auf 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 Euro monatlich angehoben. Im Vergleich dazu lag diese Grenze 2025 bei 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512,50 Euro monatlich. Parallel dazu steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 77.400 Euro jährlich bzw. 6.450 Euro monatlich (2025: 73.800 Euro jährlich / 6.150 Euro monatlich). Diese Werte sind entscheidend, da sie das maximale Bruttoeinkommen bestimmen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

In der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro jährlich) angehoben, während die Grenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 10.400 Euro monatlich (124.800 Euro jährlich) steigt. Das durchschnittliche Entgelt in der Rentenversicherung wird mit 51.944 Euro jährlich angegeben. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass auch Besserverdienende bei steigenden Löhnen angemessene Rentenansprüche erwerben können.

Das Ziel der Anpassungen

Das Hauptziel dieser Anpassungen ist die Stabilisierung der sozialen Absicherung und die Vermeidung einer Verschiebung der Kosten auf niedrigere Einkommen. Eine gute Lohnentwicklung, die 2024 deutschlandweit bei 5,16 Prozent lag, hat zur Anhebung der Rechengrößen beigetragen. Die jährliche Fortschreibung der Rechengrößen sichert die Beitragsbasis und das Leistungsniveau der Sozialversicherung und verhindert, dass die Beitragsbasis erodiert. Zudem wird damit sichergestellt, dass die Leistungen wie Renten jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden.

Versicherte, die über den neuen Beitragsbemessungsgrenzen liegen, sind von den Änderungen betroffen, jedoch bleibt die Mehrheit der Versicherten unverändert. Diese Anpassungen sind nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern tragen zur Sicherung eines Gleichgewichts zwischen Leistungen und Beiträgen in der Sozialversicherung bei. Weitere Details zur Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).