In Deutschland und der EU wird derzeit an der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gearbeitet, die die Asylverfahren in den Mitgliedstaaten vereinheitlichen soll. Diese Reform hat das Ziel, die Anzahl der Asylsuchenden, die nach Europa kommen, zu reduzieren und sicherzustellen, dass diese Personen auch tatsächlich in den europäischen Ländern bleiben. Der Bundestag wird heute, am 27. Februar 2026, zwei Gesetze zur Umsetzung dieser GEAS-Reform beschließen. Insgesamt wurden von der EU elf Gesetzgebungsakte im Rahmen der Reform verabschiedet, die unter anderem auch Verschärfungen für Asylsuchende in Deutschland enthalten.[1]

Zu den Kernelementen der EU-Asylreform zählen neue Regeln für Asylverfahren an den Außengrenzen der EU, die Erfassung von Schutzsuchenden sowie die Einführung von Beschränkungen der Bewegungsfreiheit. Ein besonders umstrittenes Element der Reform ist die Möglichkeit, Migranten in Drittstaaten zu schicken und das Asylverfahren dorthin zu verlagern. Zudem wird das Dublin-Verfahren, das die Zuständigkeit für Asylverfahren regelt, grundlegend geändert. Ein neuer Solidaritätsmechanismus soll zudem die Verteilung von geflüchteten Menschen innerhalb der EU gewährleisten.

Einführung neuer Verfahren und Regelungen

Die Reform hat weitreichende Auswirkungen auf das Asylsystem in Deutschland. So wird beispielsweise ein neues Außengrenzverfahren nur auf dem Luft- und Seeweg anwendbar sein. Deutschland muss bis 2026 keine zusätzlichen Menschen über den Solidaritätsmechanismus aufnehmen. Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unterstützt Ansätze, die eine Abschiebung in Drittstaaten vorsehen. Ein zentrales Element seines Modells sind Sekundärmigrationszentren, in denen Asylbewerber verpflichtet sind, zu bleiben, wenn sie bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben. Nach Abschluss des Verfahrens sollen sie dann in den zuständigen Staat abgeschoben werden.[2]

Ein weiterer Punkt der Reform betrifft den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber. Ab sofort sollen diese nach drei Monaten Aufenthalt Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten erhalten, anstatt wie bisher nach sechs Monaten. Ausnahmen gelten jedoch für Schutzsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle sowie für Personen, die ihre Identität verschleiern.

Reaktionen und Bedenken

Die Reform stößt auf breite Kritik von verschiedenen Seiten, insbesondere von den Grünen, Linken, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen sowie Kirchen. Diese Gruppen äußern Bedenken über die möglichen Inhaftierungsbedingungen für geflüchtete Menschen in geschlossenen Zentren und die damit verbundenen menschenrechtlichen Implikationen. Die Linke beklagt zudem die faktischen Haftbedingungen und die beschleunigten Asylverfahren an den Grenzen. Auch die AfD hat die GEAS-Reform als wirkungslos kritisiert und beklagt eine anhaltende illegale Einwanderung.[3]

Die Reform des GEAS ist Teil eines langwierigen Prozesses, der vor etwa 25 Jahren begann. Der Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, hatte das Ziel, eine gemeinsame Asylpolitik innerhalb der EU zu schaffen. Seitdem gab es mehrere Versuche, die Asylsysteme der Mitgliedstaaten anzugleichen. Besonders nach der Flüchtlingskrise von 2015 und 2016 wurden neue Reformen angestoßen, um die Migration nach Europa zu steuern und zu ordnen. Die aktuelle Reform soll bis 2026 in Kraft treten, wobei die nationalen Umsetzungen bis dahin abgeschlossen sein müssen.

Insgesamt ist die GEAS-Reform ein ambivalentes Unterfangen, das sowohl das Ziel verfolgt, die Asylverfahren effizienter zu gestalten, als auch die Herausforderungen der humanitären Verantwortung innerhalb der EU zu bewältigen. Wie sich die Reform auf die tatsächlichen Lebensbedingungen von geflüchteten Menschen auswirken wird, bleibt abzuwarten.