Am 23. Februar wird in Deutschland die Bundestagswahl stattfinden, und anlässlich dieser wichtigen politischen Entscheidung organisiert der Inklusionsbeirat des Landkreises Stendal ein Politik-Forum. Geplant ist die Veranstaltung am Montag, dem 3. Februar, von 16.30 bis 18 Uhr im Landratsamt Stendal, Hospitalstraße 1-2. Diese Initiative steht im Zeichen der Barrierefreiheit und Inklusion, die in der Gesellschaft immer noch von zentraler Bedeutung sind.

Unterstützt wird das Forum durch das örtliche Teilhabemanagement des Landkreises. Alle sechs Direktkandidaten des Wahlkreises 66 sind eingeladen, an dem Dialog teilzunehmen. Zu den Zusagen gehören Nadine Lüttich von Die Linke, Thomas Korell von der AfD, Herbert Wollmann von der SPD sowie Miriam Zeller von Bündnis90/Die Grünen. Marcus Faber von der FDP wird durch Thomas Mothes vertreten, während von Gerry Weber von der CDU bislang keine Rückmeldung vorliegt.

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Programm und Zielsetzung des Forums

Das Programm des Forums umfasst die Vorstellung des Inklusionsbeirates sowie die Auseinandersetzung mit Kernfragen zu Barrierefreiheit und Inklusion in Bildung und Arbeitswelt. Ein entscheidendes Thema wird auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sein. Das Ziel der Veranstaltung ist es, ein Gespräch auf Augenhöhe zu ermöglichen, bei dem das Publikum aktiv eigene Fragen einbringen kann. Besonders bemerkenswert ist, dass zwei Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen, um die Kommunikation zu erleichtern. Die Räumlichkeiten des Landratsamtes sind zudem barrierefrei erreichbar.

Obwohl eine Anmeldung für die Veranstaltung nicht erforderlich ist, wird um eine kurze Mitteilung zur besseren organisatorischen Planung gebeten. Interessierte können sich per E-Mail oder telefonisch unter 03931 607194 melden.

Hintergrund zur UN-Behindertenrechtskonvention

Die Relevanz des Themas Barrierefreiheit und Inklusion wird durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterstrichen, die vor 15 Jahren in Deutschland in Kraft trat. Mit über einer Milliarde Menschen, die weltweit von Behinderungen betroffen sind, ist die Konvention ein entscheidendes Dokument, das die Rechte dieser Personen schützt und fördert. Die UN-BRK fordert, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, darunter Barrierefreiheit, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung, gleichberechtigt teilhaben können.

Deutschland hat die Konvention am 30. März 2007 unterzeichnet und trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Eine Grundannahme der UN-BRK ist, dass Behinderungen nicht isoliert betrachtet werden sollten; vielmehr resultieren sie oft aus Umweltbarrieren und gesellschaftlichen Einstellungen, die Diskriminierung begünstigen. Der Nationale Aktionsplan, der 2011 initiiert wurde, besteht aus über 200 Vorhaben zur Umsetzung der Konvention und wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Verantwortung für die Umsetzung liegt dabei nicht nur bei der Bundesregierung, sondern auch bei den Ländern, Kommunen und verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht diese Umsetzung und fordert regelmäßige Berichte von den Vertragsstaaten. Die erste Prüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss fand im Jahr 2015 statt, gefolgt von einer zweiten Prüfung im Jahr 2023.

Insgesamt hat Deutschland seit der ersten Prüfung Fortschritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft erzielt. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen, beispielsweise im Hinblick auf Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit im privaten Sektor und die Teilhabe geflüchteter Menschen mit Behinderungen.