In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, sich mit dem Thema Patientenverfügungen auseinanderzusetzen. Mit einer Patientenverfügung können volljährige Personen im Voraus schriftlich festlegen, wie sie im Falle der Entscheidungsunfähigkeit behandelt werden möchten. Diese rechtliche Regelung ist in § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert und stellt sicher, dass der Wille des Patienten in konkreten Lebens- und Behandlungssituationen verbindlich ist. Ärzte und medizinisches Personal sind verpflichtet, diese Verfügung zu beachten, auch wenn kein Vertreter bestellt wurde. Andernfalls wird ein Vertreter, wie ein Betreuer oder Bevollmächtigter, basierend auf dem mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die älteste und größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland, hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 intensiv mit diesen Themen beschäftigt. Besonders bemerkenswert sind die Erfolge der DGHS, wie die gesetzliche Anerkennung der Patientenverfügung im Jahr 2009 und die Abschaffung des § 217 StGB im Jahr 2020. Allerdings führen die hohen Mitgliederzahlen in der Organisation zu verlängerten Bearbeitungszeiten – postalische Anträge können bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen, während die Bearbeitungszeit für Patientenverfügungen aktuell etwa vier Monate beträgt. Deshalb wird empfohlen, die Online-Registrierung zu nutzen, die sofort wirksam ist.
Wichtigkeit der Patientenverfügung
Die Erstellung einer Patientenverfügung ist ein individueller Prozess, der persönliche Wünsche und Ängste im Zusammenhang mit Krankheit und Tod berücksichtigt. Es wird geraten, sich hierbei von Fachpersonen beraten zu lassen, um Widersprüche in der Verfügung zu vermeiden. Die Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ hat dazu hilfreiche Textbausteine erarbeitet. Zudem können Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Diese Registrierung war bis zum 31. Dezember 2022 nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung möglich, seit dem 1. Januar 2023 ist eine isolierte Registrierung möglich.
Die DGHS vermittelt zudem Freitodbegleitungen nach festen fachlichen und rechtlichen Kriterien. Die Bearbeitungszeit für die Freitodbegleitung ist individuell und hängt von der persönlichen Situation und der Dringlichkeit ab, wobei es keine verbindliche durchschnittliche Bearbeitungszeit gibt. Informationen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge können jedoch telefonisch nicht vorab mitgeteilt werden – der Kontakt erfolgt direkt durch die Organisation.
Ressourcen und Unterstützung
Für viele Menschen kann die Entscheidung für eine Patientenverfügung eine Herausforderung darstellen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet umfangreiche Informationen und Broschüren an, die bei der Erstellung einer individuellen Patientenverfügung unterstützen. Diese Materialien enthalten Beispiele und Textbausteine, die hilfreich sind, um den eigenen Willen klar zu formulieren. Darüber hinaus haben Verbraucherzentralen ein Online-Tool entwickelt, das eine schrittweise Zusammenstellung der Textbausteine ermöglicht und wertvolle Erklärtexte zur Entscheidungsbedeutung bietet.
Angesichts der Komplexität und der emotionalen Herausforderungen, die mit diesem Thema verbunden sind, ist es ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Patientenverfügung zu beschäftigen. So kann man sicherstellen, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall klar und eindeutig berücksichtigt werden. Weitere Informationen sind auf den Webseiten der DGHS, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesgesundheitsministeriums erhältlich.