Mülheim an der RuhrPolitik

Orban fordert EU zur Zahlung: 2 Milliarden für Grenzschutz in Ungarn

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban fordert von der EU eine Rückzahlung von zwei Milliarden Euro für die Asylabwehrmaßnahmen seit 2015 und möchte diese Summe möglicherweise gegen ein kürzlich verhängtes Zwangsgeld des Europäischen Gerichtshofs aufrechnen, was die angespannte Beziehung zwischen Ungarn und der EU weiter verschärft.

Budapest – In einem aktuellen Schritt möchte Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban die Europäische Union zur Kasse bitten. Orban, bekannt für seine rechtspopulistische Politik, verlangt von der EU eine Entschädigung für die von Ungarn aufgebrachten Kosten im Zusammenhang mit der Abwehr von Flüchtlingen. Dies geht aus einer neuen Verordnung hervor, die im ungarischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde.

Die Verordnung besagt, dass Ungarn seit 2015 für den Schutz der EU-Außengrenzen und der Schengen-Grenzen etwa zwei Milliarden Euro ausgegeben hat. Orban argumentiert, dass die EU dem Land diese Summe schulde. Daher wurden die zuständigen Entscheidungsträger angewiesen, zu prüfen, ob diese Kosten gegen ein Zwangsgeld aufgerechnet werden können, das Ungarn aufgrund seiner strikten Asylpolitik auferlegt wurde. Die Details, wie Ungarn diesen Plan umsetzen möchte, bleiben jedoch vorerst unklar.

Hintergrund der Forderung

Die Wurzeln dieser Forderung gehen zurück zur Flüchtlingskrise im Sommer 2015. Damals errichtete Ungarn aus Sicherheitsgründen Stacheldraht-Zäune an seinen Grenzen zu Serbien und Kroatien, was zu einem signifikanten Rückgang der irregulären Einreisen über die Balkan-Route führte. Diese Maßnahmen wurden von der ungarischen Regierung als notwendig erachtet, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten und unkontrollierte Migration zu verhindern.

Jedoch hat diese Politik ihre Schattenseiten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn am 13. Juni dieses Jahres verurteilt und entschied, dass das Land 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen müsse. Grund für das Urteil war die Missachtung höchstrichterlicher Entscheidungen zum Asylsystem, was als Verletzung der EU-Verträge gewertet wurde. Der EuGH bezeichnete dies als eine außergewöhnlich schwere Verletzung des europäischen Rechts, die nicht hingenommen werden könne.

Diese Strafen sind nicht die ersten, die Ungarn für seine Asylpolitik erhält: Bereits 2020 fällte der EuGH ein Urteil zu den ungarischen Flüchtlingslagern, das die Praxis der ungarischen Regierung in Frage stellte. Die Regelung, dass Schutzsuchende zunächst ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen müssen, bevor sie Asyl in Ungarn beantragen dürfen, ist nach wie vor in Kraft.

Aktuelle Entwicklungen und politische Reaktionen

Die zentrale Frage bleibt, wie Ungarn diese finanziellen Forderungen tatsächlich umsetzen will, nachdem das Land bereits mit den rechtlichen Konsequenzen seiner Asylpolitik konfrontiert ist. Orban hat sich wiederholt für eine restriktive Migrationspolitik ausgesprochen und sieht sich selbst als Verteidiger der europäischen Werte. Seine aktuelle Forderung ist Teil einer größeren politischen Strategie, mit der er sowohl die innenpolitischen als auch die außenpolitischen Meinungen zu seiner Asylpolitik beeinflussen will.

Die ungarische Regierung pocht darauf, dass ihre Maßnahmen legitim sind und die EU die finanziellen Kosten tragen sollte, die durch die Maßnahmen zur Sicherung der Grenzen entstehen. Kritiker befürchten jedoch, dass diese Taktik ein weiterer Schritt in Richtung eines autoritären Umgangs mit Migration und Flüchtlingsschutz in Europa ist, was zu einer Spaltung innerhalb der EU führen könnte.

Die Situation ist komplex und spiegelt die bestehenden Spannungen innerhalb der EU wider, insbesondere in Bezug auf die unterschiedlichen Ansätze zur Migrationspolitik. Ungarn könnte mit seiner Forderung einen neuen Konflikt mit der Europäischen Union heraufbeschwören und das Thema Migration wieder ins politische Rampenlicht rücken.

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