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EuGH-Niederlage für Apple und Google: Steuergerechtigkeit siegt endlich!

Doppelsieg für die EU: Apple muss 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen und Google kassiert eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro, während der EuGH in Luxemburg die Wettbewerbsverzerrungen der Tech-Giganten beim Steuerrecht und online Shopping endgültig stoppt und damit für Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb in Europa sorgt!

Im jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg erleben die Tech-Giganten Apple und Google einen herben Rückschlag. Beide Unternehmen wurden in separaten Fällen zur Zahlung von hohen Summen verurteilt. Während Google mit einer Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro für den Missbrauch seiner Marktmacht im Zusammenhang mit dem Preisvergleichsdienst Google Shopping belegt wurde, muss Apple eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro leisten. Diese Entscheidungen stellen einen bedeutenden Sieg für die EU-Kommission dar.

Während Apple und Google ihre Enttäuschung über die Urteile zum Ausdruck gebracht haben, sieht die EU-Kommission dies als Triumph des Wettbewerbs und der Steuergerechtigkeit. Margrethe Vestager, die Wettbewerbskommissarin, hob hervor, dass diese Urteile zeigen, dass es auch in der Wirtschaft Steuergerechtigkeit geben kann.

Irland und die rechtswidrigen Beihilfen für Apple

Im Apple-Fall dreht sich alles um eine Steuerrückforderung, die bereits seit 2016 anhängig ist. Die EU-Kommission hatte Apple damals aufgefordert, eine vermeintlich rechtswidrige staatliche Beihilfe, die Irland gewährt hatte, zurückzuzahlen. Die irischen Steuervereinbarungen, die aus den Jahren 1991 und 2007 stammen, wurden ursprünglich von einem EU-Gericht als zulässig angesehen, doch der EuGH wies diese Entscheidung nun zurück und bestätigte die Auffassung der Kommission, wonach Irland Apple unrechtmäßige Vorteile gewährt habe.

Apple jedoch betont, dass es in dieser Angelegenheit nie um die Höhe der Steuern ging, sondern nur darum, an welche Regierung diese gezahlt werden müssten. Das Unternehmen hält fest, dass es alle Steuern, die es schuldet, generell bezahlt und lehnt die Anschuldigungen eines bevorzugten Zugangs ab. Die irische Regierung erklärt in einem offiziellen Statement, dass sie den Ausgang des Verfahrens respektiere.

Google und der missbrauchte Markt

Im Fall von Google ging es um die ungleiche Behandlung seiner eigenen Preisvergleichsdienste in der allgemeinen Shopsuche. Laut der EU-Kommission hat Google seine eigenen Produkte in den Suchergebnissen bevorzugt angezeigt, was den Wettbewerbsdruck auf andere Vergleichsdienste erhöhte. Google’s Entscheidung, diese Dienste an oberster Stelle zu platzieren, ging zu Lasten der Konkurrenz, die letztlich benachteiligt wurde und in der Sichtbarkeit der Suchergebnisse zurückfiel.

Ein Google-Sprecher äußerte sich enttäuscht über das Urteil und erklärte, dass das Unternehmen anpassungen in der Zeit seit der Strafe vorgenommen hatte, um die Anforderungen der Kommission zu erfüllen. Trotz dieser Bemühungen müsse man sich nun mit der Entscheidung des EuGH auseinandersetzen, die in den Augen der Verantwortlichen von Google nicht die Realität ihrer Geschäftspraktiken widerspiegle.

Ein Sieg für die Wettbewerbsaufsicht

Für die EU-Kommission und insbesondere für Margrethe Vestager sind diese Urteile ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs in Europa. Mit Blick auf die riesigen Tech-Konzerne kämpft Brüssel seit Jahren gegen Wettbewerbsverzerrungen. Die Entscheidung des EuGH sendet ein starkes Signal an die Branche, dass solche Praktiken nicht toleriert werden.

Insgesamt könnte die Signalwirkung dieser Urteile weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur für Apple und Google, sondern auch für andere internationale Unternehmen, die in Europa tätig sind. Diese Entscheidungen sind Teil eines laufenden Prozesses, in dem sich die EU verstärkt mit den Praktiken großer Firmen auseinandersetzt und versucht, den Marktzugang fairer zu gestalten. Für Verbraucher und kleinere Wettbewerber bedeutet dies möglicherweise eine Stärkung ihrer Position im zunehmend komplexen digitalen Markt.

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