GelsenkirchenNordrhein-Westfalen

Messer-Mann in Gelsenkirchen: Polizei beschlagnahmt gefährliches Kampfmesser!

In Gelsenkirchen wurde ein 54-jähriger Mann am Sonntagabend im Bahnhof mit einem 16 Zentimeter langen Kampfmesser von der Bundespolizei ertappt, nachdem er auf die Beamten aufmerksam geworden war und flüchtete, wodurch er nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Verantwortung gezogen wird.

Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen – Am Sonntagabend gegen 21.45 Uhr wurde die Bundespolizei auf einen Mann aufmerksam, der sich verdächtig verhielt. Der 54-Jährige, der sich im örtlichen Bahnhof aufhielt, kehrte bei Sichtung der Polizeibeamten abrupt um und rannte in die entgegengesetzte Richtung. Diese merkwürdige Reaktion weckte sofort das Interesse der Streife, die daraufhin eine Kontrolle durchführte.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann ein gefährliches Feuerzeug bei sich hatte – das verwirrte die Beamten nicht, stellte sich aber schnell heraus, dass sich in seiner Sporttasche ein noch viel gefährlicherer Gegenstand verbarg: ein Kampfmesser mit einer Klinge von 16 Zentimetern Länge. Der 54-Jährige gab zu, dass das Messer in seiner Tasche sei, und übergab es den Beamten. Der Begriff „Tactical Knife“ beschreibt ein militärisches Kampfmesser, das in der Vergangenheit schon in schwerwiegenden Vorfällen verwendet wurde.

Konfiszierung und Gesetze

Die Bundespolizei stellte das Messer sofort sicher. Trotz der Tatsache, dass solche Waffen in Deutschland legal erworben werden können, ist der Besitz von Klingen, die länger als zwölf Zentimeter sind, in der Öffentlichkeit verboten. Die Beamten deuteten an, dass das Kampfmesser aufgrund der potenziellen Gefährlichkeit des Gegenstandes beschlagnahmt wurde, da der Grund für seinen Besitz unklar blieb und das Verhalten des Mannes Anlass zur Sorge gab.

Ein wichtiger Punkt, den die Bundespolizei festhielt, war das bisher saubere Vorstrafenregister des Mannes. Dennoch machte er von seinem Recht Gebrauch, keine weiteren Auskünfte zu geben, was die Situation umso mysteriöser erscheinen ließ. „Wahrscheinlich hatte er das Messer nicht zum Wurstaufschneiden dabei“, erklärte ein Polizeisprecher lakonisch.

Jetzt muss sich der 54-Jährige auf eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gefasst machen. Die genaue Höhe des Bußgeldes wird davon abhängen, ob er bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Delikten in Berührung kam oder ob er als Ersttäter gilt. Das ist für die Polizei oft nicht sofort erkennbar, was den Prozess kompliziert macht.

In einem Zeitraum, in dem die öffentliche Sicherheit immer mehr in den Fokus der Politik und der Gesellschaft gerückt wird, zeigt dieser Vorfall anschaulich, dass das Thema Waffenbesitz und -führung ein sensibles Thema bleibt. Die Aufregung um solche Vorfälle wird in den Medien regelmäßig thematisiert, was in diesem Zusammenhang auch auf die ständige Wachsamkeit der Polizei hinweist. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Fall als einer von vielen herausstellen wird, die auf die Öffentlichkeit Einfluss nehmen.

Für weitere Informationen zu diesem Vorfall und den Umständen, die dazu führten, besuchen Sie www.bild.de.

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