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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Flüchtlingsansturm im Landkreis: Neue Unterkünfte für Hunderte geplant!

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Neuer Recyclinghof in Hamm: Besser erreichbar und umweltfreundlich!

In Hamm wird ein neues Kapitel in der Abfallwirtschaft aufgeschlagen! Der geplante zweite städtische Recyclinghof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz könnte bereits Mitte 2027 in Betrieb genommen werden, wenn alles nach Plan verläuft. Diese zentrale Lage wird es vielen Bürgern ermöglichen, ihre Abfälle einfacher und schneller zu entsorgen, als es am bisherigen Standort am „Lausbach“ der Fall ist. Laut einem Bericht von wa.de wird der Bau des 4,5-Millionen-Euro-Projekts in den kommenden Tagen von den politischen Gremien beraten, bevor der Rat am 10. Dezember das endgültige Wort hat.

Oberbürgermeister Marc Herter, Umweltdezernent Volker Burgard und ASH-Leiter Robert Reminghorst haben die Pläne bereits vorgestellt. Die neue Annahmestelle wird nicht nur aufgewertet, sondern soll auch eine Vielzahl von Abfallarten annehmen, mit Ausnahme von Bio- und Hausmüll. Jährlich werden etwa 100.000 Anlieferungen erwartet, wobei Altpapier und Grünabfall die Hauptanteile ausmachen werden. Gewerblicher Müll bleibt jedoch weiterhin dem Recyclinghof am Lausbach vorbehalten.

Verkehrsfluss und Lärmschutz im Fokus

Um Staus in Richtung Hellweg zu vermeiden, wird eine 130 Meter lange Zuwegung auf dem Gelände gebaut, die zu den Containern und Ablageplätzen führt. Zudem wird eine Lärmschutzwand zum Baugebiet „Im Ried“ errichtet, um die Anwohner vor Lärm zu schützen. „Wir befinden uns im Zeitplan“, betonte Herter und fügte hinzu, dass die formellen Hürden bis 2025 überwunden sein sollten, bevor der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann.

Parallel dazu wird auch der Hellweg saniert. Die Ausbauplanung soll im März 2025 von der Politik beschlossen werden, sodass die Baumaßnahmen zeitgleich mit dem Recyclinghof abgeschlossen werden können. Dies zeigt, wie wichtig die Stadtverwaltung eine effiziente Abfallentsorgung und Verkehrsführung für die Bürger von Hamm nimmt.

Rechtliche Aspekte für Anlieger

Ein weiteres wichtiges Thema, das in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte, ist die Regelung für Anlieger. Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erlaubt es nur bestimmten Personen, in gesperrte Straßen einzufahren. Wer kein Anlieger ist, riskiert ein Verwarnungsgeld. Laut ADAC ist es wichtig zu wissen, dass auch Besucher von Anliegern in diese Kategorie fallen. Das bedeutet, dass jeder, der einen Anlieger besucht, das Recht hat, die Straße zu befahren, was die Regelungen für die Anwohner in der Umgebung betrifft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der neue Recyclinghof in Hamm nicht nur eine bedeutende Verbesserung der Abfallwirtschaft darstellt, sondern auch die Verkehrsführung und die Rechte der Anlieger in den Fokus rückt. Die Stadtverwaltung zeigt mit diesen Maßnahmen, dass sie die Bedürfnisse der Bürger ernst nimmt und gleichzeitig umweltfreundliche Lösungen fördert.

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