Hamm

Insolvenz-Alarm für AKW Hamm-Uentrop: Wer trägt die Rückbaukosten?

Die Betreibergesellschaft des einst zukunftsweisenden Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop steht kurz vor der Insolvenz, was die potenzielle Übertragung der Rückbaukosten von geschätzten einer Milliarde Euro auf den Bund und die politische Verantwortlichkeit in Nordrhein-Westfalen betrifft, nachdem kürzlich eine gerichtliche Klärung zu den Abrisskosten stattfand.

Das Atomkraftwerk Hamm-Uentrop steht am Rande der Insolvenz. Die Betreiber haben NRW-Ministerin Mona Neubaur die akute Gefährdung der finanziellen Mittel mitgeteilt, was die Möglichkeit eines Insolvenzantrags in den kommenden Wochen in den Raum stellt. Geschätzte Rückbaukosten von bis zu einer Milliarde Euro werfen nun Fragen über die Verantwortlichkeit für diese Kosten auf, was das Schicksal des seit 1989 stillgelegten Reaktors betrifft.

Der Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop, welcher einst als Meilenstein der Energiegewinnung gefeiert wurde, ist mittlerweile ein Kostenfaktor geworden. Das Atomkraftwerk, das nach Abrissplänen bis 2030 abgebaut werden soll, hat mit vielfältigen Herausforderungen zu kämpfen. Als die Betreiber am 5. September im Wirtschaftsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen über ihre Situation berichteten, wurde deutlich, dass die Möglichkeit einer Übernahme der Rückbaukosten durch den Bund nun im Raum steht.

Verlagerung der Kosten auf den Bund

Die NRW-Ministerin erklärte, dass NRW bereits nach Firmen suche, die den Abriss des AKWs in Hamm-Uentrop durchführen könnten. Die Kernfrage hier ist, ob der Bund die anfallenden Kosten des Rückbaus tragen wird. Laut Neubaur sind auf Grundlage des Artikel 104a Absatz 2 des Grundgesetzes, der besagt, dass der Bund die Ausgaben übernimmt, falls die Länder im Auftrag des Bundes handeln, die rechtlichen Grundlagen klar. Dies könnte in der aktuellen Situation von großer Bedeutung sein.

Die laufende Insolvenz der Betreibergesellschaft ist nicht nur eine finanzielle Last, sondern wirft auch juristische Fragestellungen auf. Ein Gerichtsurteil vom Landgericht Düsseldorf befasste sich zuvor intensiv mit der Übernahme der Kosten und wies eine Klage der Gesellschaft gegen Bundes- und Landesbehörden zurück. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen werden nun von einer drohenden Insolvenz überschattet.

Hintergründe zur Chronik des AKWs

Der Bau dieses einmaligen Hochtemperaturreaktors begann bereits 1970 und der Probebetrieb startete mehr als ein Jahrzehnt später. Der Bund übernahm den Großteil der Baukosten, und zahlreiche Herausforderungen während der Inbetriebnahme führten zu einem frühzeitigen Ende nach nur drei Jahren Betrieb. Jetzt stehen nicht nur die Abwicklung des Reaktors und die Entsorgung strahlender Materialien auf der Agenda, sondern auch die Frage, wie die finanziellen Mittel für diese philologischen Herausforderungen aufgebracht werden können. Die Betreiber landeten in einer verfahrenen Situation, in der sie darauf hinweisen, dass die Finanzierung für den Rückbau unklar ist und die Verantwortung unter den aktuellen Gegebenheiten umso komplizierter erscheint.

Die bisherigen Hoffnungen, dass das AKW ein Vorzeigeprojekt für die deutsche Energiewende werden könnte, sind angesichts der neuen Entwicklungen in weite Ferne gerückt. Angesichts der unsicheren Zukunft für das Kraftwerk und der drohenden Insolvenz könnten die finanziellen Ergebnisse und die rechtlichen Rahmenbedingungen von weitreichender Bedeutung sein – sowohl für die operativen Entscheidungen der Betreibergesellschaft als auch für die Aufsicht durch die zuständigen Behörden.

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