Am 17. September, gegen 10:30 Uhr, führte die Bundespolizei am Hauptbahnhof in Recklinghausen eine Kontrolle durch, bei der ein 39-jähriger Mann aufgegriffen wurde. Der Algerier war in einer Böschung eingeschlafen und konnte keinen Ausweis vorlegen. Trotz dieser Situation machte er mündliche Angaben zu seiner Person.
Durch Überprüfungen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag. Dies war das Ergebnis eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Gelsenkirchen aus Juli 2023, in dem der Mann wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro verurteilt worden war.
Schwierigkeiten bei der Strafvollstreckung
Für die Vollstreckung der Strafe war eine Zahlung von 890 Euro erforderlich, die der Obdachlose offenbar nicht aufbringen konnte. In der Vergangenheit hatte er sich bereits der Strafvollstreckung entzogen, was die Lage für ihn nun prekär machte.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann in Gewahrsam und brachten ihn zur Wache. Ein Fingerabdruckscan bestätigte seine Identität zweifelsfrei. Aufgrund der Unfähigkeit, die geforderte Geldstrafe zu zahlen, wurde er für die nächsten 89 Tage in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.
Die Ermittlungen und Maßnahmen der Bundespolizei sind Teil eines laufenden Kampfes gegen Kriminalität und Gesetzesverstöße in der Region. Die Behörden unterstreichen die Bedeutung robuster Kontrollen an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
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