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EU-Sieg: Apple und Google kassieren Milliarden-Strafen in Steuerskandal!

Doppelschock für Apple und Google: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestraft die Tech-Giganten mit Milliardenstrafen und sorgt für ein historisches Urteil im Kampf um Steuergerechtigkeit in Europa – ein Triumph für die EU-Kommission!

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwei der größten Technologiekonzerne der Welt, Apple und Google, vor eine ernsthafte Herausforderung gestellt. Die Entscheidung, die am höchsten deutschen Gericht in Luxemburg getroffen wurde, betrifft erhebliche Geldstrafen und Steuerforderungen, die von der Europäischen Kommission verhängt worden sind. Apple wird dazu verpflichtet, Steuern von geplanten 13 Milliarden Euro nachzuzahlen, während Google wegen Wettbewerbsverstößen eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro aufgebrummt bekam. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bezeichnete die Urteile als großen Sieg für die Steuergerechtigkeit in Europa.

Der Fall um Apple dreht sich um Steuerdeals, die dem Unternehmen in Irland gewährt wurden. Ursprünglich waren die Streitigkeiten über die nachgeforderte Summe im Jahr 2016 aufgekommen, als die Europäische Kommission feststellte, dass die Steuerregelungen von Apple eine bevorzugte Behandlung darstellten und somit gegen das Wettbewerbsrecht verstießen. Im Jahr 2020 hatte ein unteres EU-Gericht die Nachforderung als ungültig erklärt, was jedoch nun vom EuGH zurückgewiesen wurde. Die Richter argumentierten, dass Irland Apple unrechtmäßig begünstigt habe und dass die Gewinne des Unternehmens aus dem europäischen Geschäft ansässig hätten versteuert werden müssen.

Irlands Steuerpraktiken unter Beschuss

Was die irischen Beihilfen betrifft, so wurden diese als rechtswidrig deklariert, was einen erheblichen Präzedenzfall schaffen könnte. Irland hat sich zwar stets gegen die Vorwürfe gewehrt und betont, dass es keine bevorzugte Behandlung für Unternehmen gibt, dennoch wurde in dem Urteil festgestellt, dass die damaligen Steuervereinbarungen Apple einen unfairen Vorteil verschafften. Dies könnte langfristige Folgen für das Steuerumfeld in Irland haben, wo zahlreiche internationale Konzerne angesiedelt sind, um von den günstigen Steuerbedingungen zu profitieren.

Apple selbst äußerte in einer Pressemitteilung, dass es sich stets an die bestehenden Gesetze gehalten habe und die geltenden Steuerpflichten sowohl in Irland als auch in den USA erfüllt habe. Die US-Besteuerung seiner internationalen Einkünfte führe dazu, dass es in Europa nicht zu zusätzlichen Zahlungen kommen sollte. Diese Sichtweise wurde jedoch vom EuGH als nicht rechtskonform abgelehnt.

Wettbewerbsverstoß von Google bekräftigt

Ein ebenso bedeutendes Urteil betrifft Google, das wegen Marktmissbrauchs im Rahmen seines Preisvergleichsdienstes Google Shopping zur Kasse gebeten wird. Nach einer Untersuchung der EU-Kommission stellte sich heraus, dass Google seine eigenen Dienste bei Suchanfragen bevorzugt und damit Wettbewerber in eine nachteilige Position gedrückt habe. Das Gericht wies die Beschwerde von Google zurück und bestätigte die Strafe, die als eine der höchsten Geldbußen in den letzten Jahren gegen einen Technologie-Riesen verhängt wurde.

Ein Sprecher von Google reagierte enttäuscht auf die Entscheidung und wies darauf hin, dass das Unternehmen seine Praktiken bereits seit 2017 angepasst habe, um den Bedenken der Behörde Rechnung zu tragen. Die EU-Kommission argumentierte jedoch, dass die spezifischen Umstände des Falls die Konkurrenten benachteiligten, was in der gängigen Wettbewerbsdefinition als diskriminierend gilt.

Im Gegensatz dazu wurde bei Idealo, einem führenden Preisvergleichsportal, eine ganz andere Reaktion verzeichnet. Das Unternehmen sieht das EuGH-Urteil als historischen Sieg für den E-Commerce und die Verbraucher an. Dies deutet auf die mögliche Verschiebung der Machtverhältnisse im Online-Handel hin und könnte weitreichende Implikationen für die Geschäftsmodelle der großen Plattformen haben.

Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch große Technologiekonzerne zu verhindern. Neben der Verhängung von Strafen steht auch der Digital Markets Act (DMA) im Fokus, der darauf abzielt، das monopolartige Verhalten dieser großen Online-Anbieter zu regulieren und fairen Wettbewerb zu fördern. Die aktuellen Urteile zeigen die Entschlossenheit der EU, gegen verstößt gegen die Wettbewerbsregeln systematisch vorzugehen, was zukünftige Maßnahmen beeinflussen wird.

Der Druck auf Unternehmen wie Google und Apple, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken, dürfte also anhalten. Damit verbunden sind auch Fragen über die zukünftige Gestaltung von Steuerpraktiken innerhalb der EU und wie Mitgliedstaaten diese in Einklang mit den Vorschriften der Gemeinschaft bringen.

Die Innovationen von Google und Apple und deren Einfluss auf den technologischen Fortschritt stehen in einer immer größeren Abhängigkeit zu den Rahmenbedingungen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Fairness im Markt. Ein nachhaltiger Wettbewerb könnte somit nicht nur den Verbrauchern zugutekommen, sondern auch den Unternehmen selbst, die um ein gesundes, faires Umfeld für ihre operativen Geschäfte kämpfen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, sehen Sie den Artikel auf www.radioeuskirchen.de.

Lebt in Hameln und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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