Euskirchen

Aus Gewahrsam direkt zum Exhibitionisten: Euskirchens skandalöser Fall!

Exhibitionist Sekou D. belästigt Frau an Haltestelle in Euskirchen und wird nach mehrfachen Straftaten zu vier Monaten Haft verurteilt – bereits nach seiner Freilassung von einem Diebstahl!

In Euskirchen sorgte ein Vorfall, der sich kürzlich an einer Bushaltestelle ereignete, für Aufregung. Der 28-jährige Sekou D., der erst kürzlich aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden war, beging kurz nach seiner Freilassung eine erneute Straftat. Am Kölner Straße zog er seine Hose herunter und zeigte einer Passantin sein Geschlechtsteil. Dies führte zu einem schnellen Verfahren am Amtsgericht, wo er wegen Diebstahls und exhibitionistischer Handlungen zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Der Angeklagte war 2017 als Flüchtling aus Guinea nach Deutschland gekommen und hat seitdem mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gestanden. Seine Vorstrafenliste ist lang und umfasst Delikte wie Sachbeschädigung, sexuelle Belästigung und Drogenhandel. Bevor es zu dieser Verhaftung kam, stahl D. Ende Mai dieses Jahres Kleidungsstücke, die zum Trocknen an einer Wäscheleine im Garten hing. Er hatte eine Jeanshose und einen Pullover entwendet, was die Identifizierung durch die Geschädigte erleichterte.

Die Vorgeschichte der Straftaten

Am Abend des 30. Mai graffte Sekou D. die Kleidung von einer Aufhängung in der Goethestraße und wurde dabei beobachtet, was schnell zu einem Polizeieinsatz führte. Die Geschädigte konnte ihn leicht erkennen, nachdem er die gestohlenen Kleidungsstücke anlegte und durch die Nachbarschaft lief. Die Polizei nahm ihn daraufhin in Gewahrsam, um weitere Straftaten zu verhindern.

Nach seiner Freilassung am frühen Morgen des 3. Juni, in der er bereits eine Strafanzeige wegen Diebstahls hatte, äußerte D. an der Haltestelle am Euskirchener Rathaus seine Absichten zunächst als höfliches Kompliment. Doch das Gespräch endete abrupt in einer sexuellen Belästigung, die die Frau in Angst und Schrecken versetzte. Als ein Bus einfuhr, floh D. in Richtung Innenstadt.

Urteil und Reaktionen

Im Prozess bekannte sich Sekou D. durch seinen Anwalt zu den Vorwürfen. Trotz eines milden Antrags seines Verteidigers wurde er von der Richterin Stefanie Diel zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von sechs Monaten gefordert. Richterin Diel sah aufgrund der Vielzahl an Vorstrafen keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Sie äußerte zudem, dass keine positive Sozialprognose für den Angeklagten vorliege.

Sein Anwalt, Sebastian Holbeck, machte deutlich, dass D. befürchtet, abgeschoben zu werden. Dies liegt an seinem Flüchtlingsstatus, der in naher Zukunft geklärt werden soll. D. äußerte die Befürchtung, in seinem Heimatland aufgrund seiner Homosexualität verfolgt zu werden.

Für weitere Informationen zu diesem Vorfall und den Hintergründen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.ksta.de.

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