DortmundWetter und Natur

Montana Black in Dortmund: Stadt fordert Geld nach Streaming-Fehler

Montana Black, der größte Streamer Deutschlands, wurde am 27. August 2024 beim Livestreaming aus dem Westfalenpark in Dortmund ohne erforderliche Drehgenehmigung ertappt und muss nun mit einer Strafe von 297,50 Euro rechnen, was die Stadt Dortmund zu einer wichtigen Lektion über die Einhaltung von Vorschriften veranlasst.

Ende August 2024 sorgte der prominente deutsche Streamer Montana Black für Aufsehen, als er einen Livestream aus dem malerischen Westfalenpark in Dortmund startete. Sein Besuch wurde von über 30.000 Zuschauern verfolgt, was die immense Popularität des Influencers unterstreicht. Doch ein scheinbar harmloser Ausflug in die Natur hat für ihn unerwartete Konsequenzen, denn die Stadt Dortmund fordert nun eine Gebühr für das fehlende Drehgenehmigung.

Der Streamer, dessen bürgerlicher Name Marcel Eris ist, genoss einen sonnigen Tag im Park, wo er seine Erlebnisse unter anderem aus einer Bimmelbahn livestreamte und entspannt auf einer Wiese lag. Während des Streams äußerte er sein Unbehagen über die Belästigung durch einige Fans, die um seine Aufmerksamkeit buhlten. Was viele jedoch nicht wussten, war, dass Montana Black während seines Beitrags gegen die Parkordnung verstieß.

Fehlende Drehgenehmigung führt zu Kosten

Die Vorschriften im Westfalenpark sind eindeutig: Für jegliche gewerbliche Tätigkeiten, einschließlich Filmen und Fotografieren, wird eine schriftliche Genehmigung benötigt. Diese Auflage scheint dem Streamer entgangen zu sein, und die Stadt Dortmund geht darüber hinaus davon aus, dass er sich der Notwendigkeit einer solchen Genehmigung nicht bewusst war. Es ist unklar, ob Montana Black absichtlich ignorierte oder nicht informiert war.

Trotz der Unannehmlichkeit schien die Stadtverwaltung mit seinem Auftritt nicht unzufrieden zu sein. In einer Stellungnahme äußerte sie, dass sie sich immer freue, wenn Besucher positive Erfahrungen im Westfalenpark teilen und andere dazu anregen, den Park zu besuchen. Natürlich steht die Genehmigung in diesem Kontext immer an erster Stelle, was die Stadt Dortmund nun fordern wird.

Das finanzielle Risiko für den Influencer

Die potenzielle Kosten eines Verstoßes gegen die Regelung sind laut der „Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“ mit 297,50 Euro veranschlagt. Für Montana Black, der schätzungsweise über ein Vermögen von 10 Millionen Euro verfügt und mehr als 5 Millionen Follower auf Twitch hat, könnte diese Summe zwar wie ein kleiner Betrag erscheinen, doch es bleibt die Frage der Prinzipien und der Verantwortung.

(…) Es läutet eine Diskussion über die Bedürfnisse von Influencern und die Regulierung öffentlicher Räume ein. Während in der digitalen Welt die Reichweite jedes Beitrags enorm sein kann, sollte auch die Realität nicht vergessen werden – besonders wenn sie das abdeckt, was in einem so beliebten öffentlichen Park passiert.

Abgesehen von den rechtlichen Aspekten des Besuchs hatte Montana Black auch mit einer anderen kleinen Enttäuschung zu kämpfen: Die Seilbahn im Westfalenpark war geschlossen. Trotz eines scherzhaften Versuchs eines Mitarbeiters, die Attraktion für ihn zu öffnen, blieb ihm dieser Zugang verwehrt. Es bleibt abzuwarten, ob er beim nächsten Mal eine Genehmigung einholt und die Seilbahn tatsächlich nutzen kann.

Insgesamt zeigt der Vorfall, dass öffentliche Auftritte von Influencern nicht nur als Unterhaltungswert gesehen werden sollten, sondern auch Verantwortung und Regeln zu befolgen sind, sowohl für die Influencer selbst als auch für die Städte, die sie besuchen.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"