Ein 28-Jähriger aus Gütersloh hat kürzlich am Flughafen Paderborn/Lippstadt für Aufregung gesorgt. Der junge Mann wollte am Montag, dem 16. September, nach Antalya reisen, hatte jedoch eine unerfreuliche Überraschung bei der Ausreisekontrolle. Die Beamten der Bundespolizei entdeckten einen Haftbefehl gegen ihn, der von der Staatsanwaltschaft Bielefeld erlassen worden war.
Grund für den Haftbefehl war eine offene Geldstrafe von 150 Euro, die der Gütersloher seit zwei Jahren ignoriert hatte. Obwohl er mehrfach aufgefordert wurde, die Zahlung vorzunehmen, hatte er keine Maßnahmen ergriffen, um sein Bußgeld zu begleichen. Um die Angelegenheit zu klären, blieb ihm jedoch keine andere Wahl, als die aufgelaufenen Kosten zu begleichen, da das Amtsgericht Bielefeld Erzwingungshaft von drei Tagen angeordnet hatte.
Letzte Minute Lösung
In einer letzten Minute Aktion gelang es dem 28-Jährigen, seine Schulden zu begleichen. Er zahlte insgesamt 221 Euro, was die ursprüngliche Bußgeldsumme sowie Verfahrenskosten beinhaltete, und konnte somit in letzter Sekunde seinen Flug nach Antalya antreten. Diese Situation zeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig auf solche Mahnungen zu reagieren, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Zusätzlich stellte sich heraus, dass gegen ihn eine Vermögensabschöpfung von über sechstausend Euro wegen Betruges angeordnet war. Diese Maßnahme konnte jedoch nicht vollstreckt werden, da er zu diesem Zeitpunkt an dieser Zahlung nicht festgehalten hatte.
Die Bundespolizei appelliert an alle Reisenden, offene Bußgelder und rechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen. Solche Vorfälle können nicht nur den Urlaub erheblich stören, sondern auch weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unterstützung bei rechtlichen Fragen und die Bezahlung von ausstehenden Bußgeldern sind immer ratsam, um solchen Problemen zu entgehen. Weitere Einzelheiten zu diesem Vorfall können hier nachgelesen werden.