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Ungarn fordert von der EU Rückzahlung für Grenzschutzmaßnahmen

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán verlangt von der EU die Erstattung von zwei Milliarden Euro für die Abwehr von Flüchtlingen seit 2015, während das Land aufgrund seiner repressiven Asylpolitik von den europäischen Gerichten zu hohen Geldstrafen verurteilt wurde.

In einer überraschenden Wendung der Ereignisse hat Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban eine Rechnung an die Europäische Union geschickt, um Geld für die als erfolgreich erachtete Abwehr von Flüchtlingen einzufordern. Dies geht aus einer jüngst veröffentlichten Verordnung hervor, die im Ungarischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Der Hintergrund dieses Vorstoßes ist die Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der Ungarn wegen seiner umstrittenen Asylpolitik zu hohen Zwangsgeldern verurteilt hatte.

Die ungarische Regierung gibt an, seit 2015 rund zwei Milliarden Euro für den Schutz der EU-Außengrenzen sowie der Schengen-Grenzen ausgegeben zu haben. Laut Orban habe die EU dem Land dieses Geld zu schulden, und so sollen die „zuständigen Entscheidungsträger“ prüfen, ob diese Summe als Gegenleistung für die verhängten Zwangsgelder aufgerechnet werden kann. Diese Zwangsgelder wurden seitens des EuGH verhängt, nachdem Ungarn wiederholt gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen hatte.

Hintergrund der Asylpolitik in Ungarn

Der Fokus auf die Asylpolitik Ungarns wurde während der Flüchtlingskrise im Sommer 2015 besonders deutlich. Zu dieser Zeit errichtete das Land Stacheldrahtzäune an den Grenzen zu Serbien und Kroatien, was dazu führte, dass die Zahl der irregulären Migranten, die über die Balkan-Route nach Ungarn gelangten, erheblich zurückging. Diese Maßnahmen waren Teil von Orban’s starker anti-migrantischer Agenda, die bereits im Vorfeld der Gesetzesänderungen angestoßen wurde.

Der EuGH hat Ungarn in einem Urteil vom 13. Juni diesen Jahres zu einer Zahlung von 200 Millionen Euro verurteilt. Zudem muss Ungarn ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro zahlen, solange es die richterlichen Vorgaben zur Reform des Asylsystems ignoriert. Das Gericht stellte fest, dass Ungarn mit seiner Politik gegen EU-Verträge verstoßen hat, indem es sich weigerte, eine vereinheitlichte Asylpolitik der Union anzunehmen. Diese Feststellung gilt als außergewöhnlich und markiert eine einschneidende Abweichung in der Beziehung zwischen Ungarn und der EU.

Der EuGH hatte bereits im Jahr 2020 ein erstes Urteil zur ungarischen Flüchtlingspolitik gefällt. Damals wurden die Verfahren in geschlossenen Transitlagern an der serbischen Grenze kritisch beleuchtet. Weitere Maßnahmen, wie die Regelung, dass Schutzsuchende zuerst ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen müssen, bevor sie nach Ungarn einreisen dürfen, sind weiterhin in Kraft. Diese Regelung steht nicht nur im Widerspruch zu den unionsrechtlichen Vorgaben, sondern hat auch zu anhaltenden Spannungen zwischen Ungarn und der EU geführt.

Die ungarische Regierung sieht sich nun in der Position, die von ihr geleisteten Ausgaben für den Grenzschutz als Argument heranzuziehen, um einen Teil der Zwangsgelder zurückzufordern. Es bleibt jedoch unklar, wie konkret und effektiv dieser Plan umgesetzt werden kann, angesichts der rechtlichen Voraussetzungen und der bestehenden Spannungen zwischen Ungarn und den Institutionen der EU.

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