Oldenburg

„Drogendeal im Schatten der Clankriminalität: Prozess in Oldenburg“

Im Drogenprozess am Landgericht Oldenburg belastete ein 27-jähriger Dealer den Hauptangeklagten aus Wildeshausen mit schweren Vorwürfen, während dieser weiterhin schwieg und damit sein Strafmaß möglicherweise erhöht.

Am Landgericht Oldenburg läuft derzeit ein Prozess, der das dunkle Geschäftsgebaren einer mutmaßlichen Drogenbande offenbart. Der Hauptangeklagte aus Wildeshausen hat sich trotz eines möglichen Deals, der ihm eine mildere Strafe hätte einbringen können, entschieden, zu schweigen. Diese Entscheidung könnte sich jedoch als fatal herausstellen, da ein anderer Beteiligter bereitwillig die Wahrheit über die Machenschaften der Bande enthüllt hat.

Der Prozess betrifft illegale Drogengeschäfte, die zwischen März 2022 und Februar 2024 stattfanden. Bei den Verhandlungen am Dienstag, dem 4. September, wurde deutlich, dass der Hauptangeklagte, der Teil einer bekannten Großfamilie ist, eine einzigartige Chance verpasst hat, um seine rechtliche Situation zu verbessern. Stattdessen meldete sich ein 27-jähriger „Läufer“ zu Wort, der von seinen Erfahrungen und der Bedrohung durch den Drogenboss berichtete.

Einblicke in das Drogenmilieu

Der 27-Jährige, der in der Hierarchie der Drogenverkäufe als „Läufer“ fungierte, äußerte in seiner Aussage, dass er selbst Konsument war, bevor er in den Drogenhandel eintrat. Seine Verbindung zum Hauptangeklagten begann, als er eine Nachricht erhielt, die klarstellte, dass er die Drogen nicht eigenständig vertreiben dürfe, ohne dafür zumindest den Kontakt zum Hauptangeklagten zu haben. Des Weiteren schilderte er, dass ihm bei einem weiteren Treffen unmissverständlich verdeutlicht wurde, dass alle Geschäfte im Drogenbereich über den Hauptangeklagten laufen müssten.

Der Laufer erzählte eindringlich von den aggressiven Verhalten des Drogenbosses. Nach seinen Schilderungen sei er in mehreren Fällen mit körperlicher Gewalt bedroht worden, sowohl von dem Drogenboss selbst als auch von dessen Verwandten. Diese Einschüchterung führte dazu, dass er schließlich in die Rolle des Drogenverkäufers wechselte und für den Hauptangeklagten arbeiten musste.

Das drohende Strafmaß

Das Gericht hat in diesem Prozess bereits deutlich gemacht, welche Haftstrafen auf die Beteiligten warten. Für den beklagten 27-Jährigen könnte das verständigungsangebot der Kammer im besten Fall eine Haftstrafe von vier bis zehn Monaten ergeben oder sogar nur drei Jahre, wenn das neue Wettbewerbsgesetz für Cannabis Anwendung findet. Dem Hauptangeklagten drohen hingegen sechs bis siebeneinhalb Jahre Haft, falls er den Mut aufbringt, umfassende Aussagen zu machen. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch angekündigt, die Anklage möglicherweise auf Körperverletzung und Bedrohung auszuweiten, was die Strafe weiter verschärfen könnte.

Zusätzlich zu diesen beiden Hauptverdächtigen sind auch ein 37-Jähriger, der die Drogen beschafft haben soll, und ein 36-Jähriger, der als Kurier arbeitete, in den Prozess involviert. Insgesamt sieht die Staatsanwaltschaft einen bandenmäßigen Handel in über 30 Fällen vor, was das Ausmaß dieser kriminellen Machenschaften verdeutlicht.

Angesichts der detaillierten Aussagen des „Läufers“ wird nun erwartet, dass sich die Situation des Hauptangeklagten drastisch verschlechtern könnte. Der Prozess verdeutlicht, wie wichtig es ist, Informationen über die Strukturen von Drogenbanden zu sammeln, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen und Maßnahmen zur Unterdrückung solcher Aktivitäten zu ergreifen.

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