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Vater des Hanau-Attentäters fehlt erneut vor Gericht – Prozess verschoben!

Der Stuhl des Vaters des Hanau-Attentäters bleibt unbesetzt, während sein dritter Prozess wegen Volksverhetzung und weiterer Vorwürfe ins Wasser fällt – ein weiteres Kapitel in der dunklen Geschichte des Blutbades von 2020, das die Nation erschüttert!

Im Amtsgericht Hanau blieb am 11. September der Platz des Angeklagten leer. Der Prozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau, der 2020 neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss, konnte nicht stattfinden, da der Angeklagte unentschuldigt fehlte. Dies ist bereits der dritte Prozess gegen ihn, bei dem sechs Strafbefehle und mehrere neue Anklagen behandelt werden sollten.

Die Vorwürfe gegen den Vater beinhalten Bedrohung, Hausfriedensbruch, versuchte Nötigung, sowie den Verdacht der Volksverhetzung. Obwohl die Richterin Clementine Englert die Verfahren zusammenfassen wollte, kam es nicht dazu, weil der Angeklagte nicht erschienen war. Johannes Hock, sein Pflichtverteidiger, erklärte, dass er seit Wochen keinen Kontakt zum Angeklagten herstellen konnte.

Vorwurfsvolle Abwesenheit

Die Abwesenheit des Angeklagten war wenig überraschend, da er auch zuvor nicht zu den Verhandlungen erschienen war. In der Vergangenheit musste er durch die Polizei vorgeführt werden. Staatsanwalt Martin Links machte deutlich, dass es erwartet werden sollte, dass jemand, der Einspruch gegen Strafbefehle einlegt, auch zur Verhandlung erscheint. Richterin Englert entschied jedoch, eine Zwangsvorführung für unverhältnismäßig zu halten, was auch der Verteidiger unterstützte.

Der Verteidiger betonte zudem, dass es wichtig sei, die menschliche Dimension der Situation zu berücksichtigen, da der Angeklagte als trauernder Vater in einem sehr belastenden Umfeld lebt. Dennoch wurde der Vorwurf der Volksverhetzung nicht außer Acht gelassen, und Links betonte die Notwendigkeit, dass sich der Angeklagte dafür verantworten müsse.

Prozessfortsetzung im September

Nachdem 15 Minuten vergangen waren und der Angeklagte nicht erschien, einigten sich beide Parteien darauf, den Prozess auf Ende September zu verschieben. Die Angeklagten werden erneut geladen, und es wird auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen. Diese könnten eine Zwangsvorführung oder gar die Nichtigkeit der Einsprüche bedeuten, was besonders gravierend wäre, da der Angeklagte in der Vergangenheit bereits hohe Geldstrafen überwiesen hat.

Die bisherigen Strafen summieren sich auf 4.800 Euro, und bei weiteren Verstößen könnte die Strafe auf mindestens 180 Tagessätze angehoben werden. Es bleibt abzuwarten, wie der Mann, der bereits von der Gesellschaft stark belastet ist, mit dieser Situation umgehen wird. Gerade vor dem Hintergrund des vierjährigen Jahrestages des Hanau-Attentats, der weiterhin ein schmerzhaftes Kapitel in der Stadtgeschichte darstellt, ist die Entwicklung des Prozesses besonders sensibel und von öffentlichem Interesse.

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Lebt in Zwickau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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