Ein bedeutendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat für einen Göttinger Professor weitreichende Konsequenzen. Der akademische Mitarbeiter muss nun seine Anstellung im öffentlichen Dienst aufgeben, nachdem er wegen mehrerer körperlicher Übergriffe auf seine Kolleginnen verurteilt wurde.
Im Februar 2024 verhängte das Landgericht Göttingen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung gegen den 60-Jährigen, nachdem er sich des wiederholten Schlags aufs unbekleidete Gesäß einer Doktorandin schuldig gemacht hatte. Diese Strafe stellte sich nun als entscheidend heraus, da die Revision des Professors vom BGH als nicht erfolgreich angesehen wurde, was zu einem endgültigen Verlust seines Beamtenstatus führte.
Folgen der Verurteilung
Mit dem rechtskräftigen Urteil verliert der Professor automatisch seinen Beamtenstatus, was bedeutet, dass er auch seine Pension einbüßt. Zudem ist er verpflichtet, die Verfahrenskosten zu tragen. Diese drastischen Maßnahmen sind das Ergebnis der schweren Vorwürfe gegen ihn, die von den Gerichten ernst genommen wurden. Der Verlust des Beamtenstatus ist besonders gravierend, da er nicht nur die berufliche Zukunft des Professors gefährdet, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf seine finanzielle Situation hat.
Reaktionen der Universität Göttingen
Die Universität Göttingen hat den BGH-Beschluss positiv aufgenommen. Bereits seit 2017 waren dem Professor nach Bekanntwerden der Übergriffe die Dienstgeschäfte untersagt worden, und seine Bezüge schrumpften um die gesetzlich maximal möglichen 50 Prozent. Ein Sprecher der Universität betonte, dass die Entscheidung durch den BGH die bereits laufende Klage auf Entfernung des Professors aus dem Amt überflüssig macht. Das Beamtenverhältnis endet somit ohne weiteres Verfahren sofort.
Die Vergangenheit des Professors ist von schweren Vorwürfen belastet, und die Universität hatte die Notwendigkeit, diese Maßnahmen zu ergreifen, um ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
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