FrieslandKriminalität und Justiz

Jever: 26-Jähriger wegen versuchten Kindesmissbrauchs verurteilt!

Ein 26-jähriger Jeveraner wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt, nachdem er eine 12-Jährige zu tierpornografischen Handlungen genötigt hatte – ein Schockfall, der die Gemeinde erschüttert und Ängste hervorruft!

Ein 26-jähriger Jeveraner wurde zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 14 Monaten verurteilt, wobei ihm schwere Vorwürfe zur Schuld gelegt wurden. Dazu zählen der versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern sowie der Besitz kinderpornografischen Materials. Dieser Fall, der wegen seiner besonderen Schwere für Aufsehen sorgt, hat bei den Anwohnern Besorgnis ausgelöst.

Am Montag entschied das Amtsgericht Jever über die Strafe des Angeklagten, nachdem die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen ihn als vollständig bewiesen erachtete. Dabei kamen verschiedene Straftaten zur Sprache, die alle in Zusammenhang mit gravierenden Vergehen gegen die Würde und Sicherheit anderer Personen standen.

Familienstreit und Nachbarschaftsprobleme

Ein Teil des Verfahrens befasste sich mit einer häuslichen Auseinandersetzung, bei der der Beschuldigte, damals 23 Jahre alt, in einem Streit um Kindergeld seiner Schwester ins Gesicht schlug. Zudem wurde ihm vorgeworfen, von einer 75-jährigen Nachbarin Oralsex verlangt zu haben, nachdem sie ihm bei einem technischen Problem geholfen hatte. Diese Situation führte dazu, dass die betagte Dame in einen Zustand der Angst geriet.

Der schwerwiegendste Vorwurf jedoch bezog sich auf den versuchten sexuellen Missbrauch eines 12-jährigen Mädchens. Laut Ermittlungen hatte der Angeklagte über Instagram Kontakt zu dem Kind gesucht und es mit tierpornografischen Inhalten traumatisiert. Er zwang das Mädchen auf dem elterlichen Hof, sexuelle Handlungen mit einem Wallach durchzuführen und erbat Bilder und Videos davon. Glücklicherweise blieb es beim Versuch, da das Kind sofort seinen Eltern von dem Vorfall erzählte, die daraufhin die Polizei informierten.

Die gerichtlichen Ermittlungen

Bei den Ermittlungen stützte sich das Gericht auch auf die Aussagen mehrerer Zeuginnen, die ähnliche Erfahrungen berichteten. Mithilfe von IP-Adressen und Nutzernamen konnte der Angeklagte schließlich als Täter identifiziert werden. Bei einer Hausdurchsuchung, in der ein verdächtiges Smartphone gefunden wurde, kam es zudem zu Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte, die als tätlicher Angriff gewertet wurden.

Obwohl der Angeklagte nicht vorbestraft war, blieb er während des gesamten Verfahrens in Haft. Das Gericht sah aufgrund seines Verhaltens, welches als resistent gegen die Möglichkeit einer Therapie eingestuft wurde, keine Chance auf Bewährung. Besonders negativ fiel auf, dass er während der Hauptverhandlung ein auffälliges Verhalten zeigte, das durch den Einsatz zusätzlicher Justizbeamter aufgefangen werden musste. Die Richterin äußerte Bedenken, dass der Angeklagte nicht bereit sei, sich mit seinen Taten auseinanderzusetzen oder Einsicht zu zeigen, was die Entscheidung des Gerichts stark beeinflusste.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Möglichkeit von Berufung und Revision besteht, sind die Anwohner in Jever, insbesondere ältere Menschen, zunehmend besorgt über die Situation. Die Unsicherheit über die zukünftige Rückkehr des Angeklagten bleibt bestehen, und viele fühlen sich unwohl wegen der schweren Vergehen, die ihm zur Last gelegt werden. Ausführliche Informationen über den Fall findet man bei www.nwzonline.de.

Lebt in Dortmund und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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