DiepholzKriminalität und JustizPolizei

Raser-Eklat in Wagenfeld: Gericht stellt Verfahren gegen Familienvater ein!

In der Silvesternacht auf der B 239 bei Wagenfeld rasen drei Autofahrer, darunter ein 37-jähriger Familienvater aus Rahden, mit bis zu 180 km/h - doch das Amtsgericht Diepholz stellt das Verfahren wegen mangelnder Beweise ein, nachdem er behauptet, nur eilig nach Hause zu fahren, um seiner kranken Frau und den Kindern Medikamente zu bringen!

In der Silvesternacht sorgten drei Autofahrer auf der B239 zwischen Rehden und Wagenfeld für Aufregung. Kurz vor 2:30 Uhr bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Diepholz, dass die Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren – teilweise bis zu 180 km/h. Die Polizei wo es den Anschein hatte, als ob sich die Fahrzeuge synchron überholten, was Verdacht auf ein illegales Autorennen aufkommen ließ.

Unter den Beteiligten befand sich ein 37 Jahre alter Mann aus Rahden, der sich später vor dem Amtsgericht Diepholz verantworten musste. Er wurde beschuldigt, an einem verbotenen Autorennen teilgenommen zu haben, was er jedoch vehement bestritt. Laut eigenen Angaben hatte er es einfach nur eilig, weil seine Frau und eines der fünf gemeinsamen Kinder Medikamente benötigten.

Der Vorfall im Detail

Die Situation eskalierte, als die Polizei den Verdacht über die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und die Art des Fahrens äußerte. Der 37-Jährige, der bei der Kontrolle mit seiner Ehefrau und seinen fünf Kindern – alle nicht angeschnallt – im Auto saß, räumte zwar ein, zu schnell gefahren zu sein, nannte jedoch die Geschwindigkeit von maximal 130 bis 140 km/h. Die Behörden zogen daraufhin seinen Führerschein ein und eröffneten ein Strafverfahren.

Im Verlauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht rechtssicher war, da sie mit einem ungeeichten Tachometer durchgeführt wurde. Es konnte lediglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 43 km/h nachgewiesen werden. Da der Vorwurf eines illegalen Rennens nicht hinreichend belegt wurde, entschied das Gericht, das Verfahren einzustellen, während eine Geldbuße von 500 Euro wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung und des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht verhängt wurde. Die Zahlung dieser Geldbuße kommt der Verkehrswacht Diepholz zugute.

Überraschend für den Angeklagten war, dass ihm der Führerschein direkt nach der Verhandlung zurückgegeben wurde. Er hatte acht Monate lang kein Auto fahren dürfen, da die Polizei bei der Kontrolle seinen Führerschein beschlagnahmt hatte. Wie das Gericht entschied, gab es nicht genügend Beweise, um die schweren Vorwürfe aufrechtzuerhalten. Die Ereignisse dieser Silvesternacht endeten mit einer Verwarnung und einer Geldstrafe, anstatt mit einem Strafregistereintrag für ein illegales Rennen.

Der Fall verdeutlicht, wie schnell sich eine Autofahrt in ein rechtliches Dilemma verwandeln kann, selbst wenn die Gründe dafür sehr menschlich sind, wie im Fall des Familienvaters, der einfach zu seiner Familie zurückkehren wollte. Die Polizei bleibt wachsam, wenn es um Geschwindigkeitsüberschreitungen und gefährliches Fahren geht, wie die Ereignisse auf der B239 zeigen. Über weitere Details berichtet www.kreiszeitung.de.

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